Die Prüfung der Geschäftsführung erfolgt auf Antrag der Kantone Zürich und Aargau, wie einer Mitteilung des Kantons Aargau vom Dienstag zu entnehmen ist. Sie wurde an der Generalversammlung einstimmig beschlossen. Die von Deloitte Schweiz durchgeführte Prüfung soll unter anderem die Themenbereiche Governance, Risikomanagement, Handelsaktivitäten im In- und Ausland sowie Liquidität umfassen. Allerdings sei der von den Aktionären erarbeitete Fragenkatalog "aus Datenschutzgründen" nicht öffentlich.

Bisherige Prüfung zur Kenntnis genommen

Die Axpo-Aktionäre begrüssen es in der Mitteilung zudem, dass der Verwaltungsrat selber eine externe Prüfung durch eine unabhängige Stelle in Auftrag gegeben hat. Sie "nehmen die kürzlich veröffentlichten Resultate zur Kenntnis". Sie würden aber an ihrem Vorhaben einer zusätzlichen Geschäftsführungsprüfung festhalten. Neben Zürich und Aargau umfassen die Axpo-Eigentümer die Kantone Schaffhausen, Glarus und Zug sowie die Stromunternehmen EKZ, AEW, EKT und SAK.

Der Verwaltungsrat hatte seinerseits das Beratungsunternehmen PricewaterhouseCoopers (PwC) beauftragt, das Risikomanagement des Energiekonzerns zu beurteilen und speziell die Vorgänge, die zur Beantragung einer Kreditlinie beim Bund geführt haben. Wie die Axpo Anfang Dezember mitgeteilt hatte, kamen die Experten dabei zum Schluss, dass der Energiekonzern im vergangenen Jahr "angemessen und nach branchenüblichen Standards" mit den Marktrisiken umgegangen sei.

Einsichtsrechte ausschöpfen

Die Eigentümer hätten nur beschränkte Einsicht in die Unternehmensgeschäfte, heisst es nun in der Mitteilung vom Dienstag. Mit der nun beschlossenen zusätzlichen Geschäftsführungsprüfung wahrten sie ihre Interessen, indem sie ihre Einsichtsrechte voll ausschöpften. "Damit leisten sie einen weiteren Beitrag, die nötige Transparenz zu schaffen und das Vertrauen der Politik und Öffentlichkeit gegenüber der Axpo wiederherzustellen", so die Eigentümer.

Die Ergebnisse der Prüfung sollen nach Vorliegen der Resultate voraussichtlich im Frühling 2023 in Form eines zusammenfassenden Berichts der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Der ausführliche Bericht werde allerdings nicht öffentlich sein, weil er Informationen enthalten werde, die dem Geschäftsgeheimnis und dem Datenschutz unterstünden.

Der Bund hatte der Axpo Anfang September notfallmässig eine Kreditlinie in der Höhe von 4 Milliarden Franken zur Verfügung gestellt. Angesichts der enormen Preisausschläge auf den Energiemärkten sollte dieser verhindern, dass die Axpo zahlungsunfähig werden könnte und auch noch andere Unternehmen mitreissen würde. Die Axpo und insbesondere ihr umfangreiches Stromhandelsgeschäft war in der Folge stark in die Kritik geraten.

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(AWP)