Das Bundesgericht bestätigte am Freitag den Entscheid des Genfer Verfassungsgerichts vom 6. Februar, der sich gegen die Vorlage der Initiative vor das Volk aussprach. Davor hatte der Genfer Staatsrat den Initiativtext für ungültig erklärt. Dagegen prozessierte die Linksallianz und zog den Fall nach dem Rückschlag am Verfassungsgericht weiter ans Bundesgericht.
Der Initiativtext könnte Verwirrung stiften und die Bürger in die Irre führen, hielt das Verfassungsgericht im Februar fest. Zudem wurde argumentiert, dass der Kanton der Kantonalbank bei deren Rettung im Jahr 2000 nie direkt Geld ausgeliehen habe. Die umstrittene Initiative gehe fälschlicherweise von dieser Annahme aus, hiess es.
Das Bundesgericht stellt sich hinter den Entscheid der Genfer Richter. Es hielt zudem fest, dass die Umsetzung der Initiative zur Folge hätte, dass auf einen Schlag eine Verbindlichkeit geschaffen würde, die das sich per Ende 2019 auf weniger als 2 Milliarden Franken dotierte Eigenkapital übersteigen würde.
Das würde zu einer Überschuldung führen und die Finanzmarktaufsicht (Finma) wäre dazu gezwungen, einzugreifen oder dem Institut gar Banklizenz zu entziehen. Dies hätte den Bankrott der Bank zur Folge, argumentierte das Gericht.
In einer Stellungnahme begrüsst die Genfer Kantonalbank den Bundesgerichtsentscheid. Für die Bank, die rund 15'000 öffentlich-rechtlichen (Kanton und Gemeinden), institutionellen (Pensionskassen) und privaten Aktionäre sei das Urteil eine ausgezeichnete Nachricht. Dasselbe gelte auch für die 230'000 Kundinnen und Kunden oder auch die 833 Mitarbeitenden.
mk
(AWP)