Die Vereinbarung über nachhaltige Steuerregelungen für das Homeoffice ist nach Angaben des Staatssekretariates für internationale Finanzfragen (SIF) vom Donnerstag das Ergebnis von Gesprächen, in die neben der Schweiz und Frankreich auch die Kantone eingebunden waren.

Bleibt die Telearbeit auf 40 Prozent der Arbeitszeit beschränkt, hat dies keine Auswirkungen auf den Grenzgängerstatus. Ebenso hat der Umstand, dass bis zu 40 Prozent des Pensums im Heimatland geleistet werden, keine Auswirkungen auf die Einkommensbesteuerungsregelungen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit im Wohnsitzstaat.

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(AWP)