Die Gesetzesartikel zur Medienförderung definierten jedoch keine konkreten Förderinstrumente und Massnahmen, teilte die Berner Regierung am Montag mit. Vielmehr seien sie die Grundlage, um die Unterstützung "situationsgerecht" zu gestalten und Medien sachgerecht zu fördern.

Als Beispiele für eine indirekte Medienförderung nennt die Regierung die finanzielle Unterstützung von Nachrichtenagenturen, Finanzhilfen für digitale Medieninfrastrukturen oder für Institutionen, die ihrerseits Medien unterstützen, etwa durch vergünstigte Aus- und Weiterbildungsangebote für Journalistinnen und Journalisten.

Im französischsprachigen Kantonsteil soll die heutige direkte Medienförderung von Radiostationen auf alle Medien ausgedehnt werden. Damit will die Regierung die Lokalberichterstattung in diesem geografisch beschränkten Marktgebiet langfristig sichern.

Mit der Revision des Informationsgesetzes sollen im weiten die Medienkompetenz und die politische Bildung insbesondere von jungen Menschen gestärkt werden. Die Vernehmlassung läuft bis am 9. Juli.

(AWP)