Der Netzbetrieb gehöre aus ihrer Sicht klar in den Besitz des Kantons, der heute Mehrheitsaktionär der BKW ist. Auch die Produktion bleibe sinnvollerweise unter dem Dach der BKW und damit des Hauptaktionärs, schreiben die Grünen in der am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme.

Dienstleistungen, bei denen die BKW in vollem Wettbewerb mit privaten Firmen stehe, sollten hingegen privatwirtschaftlich betrieben werden. In diesem Bereich bestehe eine "ungerechte Marktsituation", weil die BKW Zugang zu den "Netzendkunden" habe.

Dieser Unternehmensteil der BKW sollte deshalb verkauft werden, so die Grünen. Die BKW hat in den vergangenen Monaten immer wieder Dienstleistungsfirmen aufgekauft.

34 BIS 60% - ODER GAR 65%?

Die Berner Regierung schickte das neue BKW-Beteiligungsgesetz (BKWG) Ende Oktober in die Vernehmlassung. Sie reagierte damit auf Grossratsvorstösse. Zudem verlangt die Verfassung, dass bedeutende Beteiligungen in einem Gesetz zu regeln sind.

Gemäss dem nun von der Regierung in die Vernehmlassung geschickten Gesetzesentwurf soll der Kanton mindestens 34 und maximal 60% der Anteile an der BKW AG halten.

Die Grünen begrüssen das Gesetz an sich. Sie könnten sich auch eine Beteiligung von bis zu 65% vorstellen, "solange die BKW nicht aufgeteilt ist und damit auch das Netzmonopol umfasst".

Der Berner Gewerkschaftsbund (GKB) teilte Ende Dezember mit, er lehne das BKWG grundsätzlich ab, und drohte mit dem Referendum. Der GKB wittert im Gesetz einen ersten Schritt zur Aufgabe der Mehrheit des Kantons Bern am Energieversorger.

mk

(AWP)