Die Kolumne «Gopfried Stutz» erschien zuerst im 

 

In einem Pariser Café beim Centre Pompidou kam ich vergangene Woche mit einem Kellner ins Gespräch. Mein Akzent verriet meine Herkunft. So erzählte er mir, dass er einst in Zinal gearbeitet habe. Vergnügt sprach ich ihn auf das höhere Rentenalter an, über das in Frankreich derzeit heftig debattiert wird.

Unglaublich, wie sich der Mann über die Babyboomer echauffierte. Sie konnten früh in Rente und es gut haben. Aber sie, die Jüngeren, müssen für die Alten schuften und könnten erst später in Rente gehen.

In der Schweiz bin ich nie einem jungen Menschen begegnet, der sich derart über die Privilegien der Nachkriegsgeneration ereiferte. Dabei gäbe es Grund genug, wenn man bedenkt, dass der arbeitenden Bevölkerung in der beruflichen Vorsorge jährlich geschätzte 7 Milliarden Franken entgehen, um nicht gedeckte Renten der Babyboomer zu finanzieren.

Damit wären wir beim ominösen Umwandlungssatz, der im Interesse der Jungen schon längst hätte gesenkt werden müssen. Kürzlich hat sich der Arbeitgeberverband mit den Gewerkschaften darauf geeinigt, den gesetzlichen Umwandlungssatz auf 6 Prozent zu senken, wie das schon in der gescheiterten Altersvorsorge 2020 vorgesehen war. Mit diesem Prozentsatz wird das Pensionskassenkapital in eine Rente umgerechnet. Auf 100'000 Franken gibts bei einem Satz von 6,8 Prozent 6800 Franken im Jahr. Eine Senkung ist eigentlich unbestritten - glaubte ich.

Nun sagt doch die Wirtschaftsprofessorin Monika Bütler im Interview mit der NZZ, nichts tun wäre für viele Pensionskassen die bessere Option.

Ihre Kritik richtet sich vorab an den pauschalen Zuschlag von 0,5 Prozent des AHV-pflichtigen Einkommens für die ersten 15 Neurentner-Jahrgänge. Damit werden die Älteren zulasten der Jüngeren subventioniert. Zudem macht die Ökonomin darauf aufmerksam, dass viele Pensionskassen den Umwandlungssatz schon gesenkt haben. Dies ist möglich, weil die meisten Vorsorgeeinrichtungen überobligatorische Leistungen anbieten, die nicht dem gesetzlichen Mindestumwandlungssatz unterliegen.

Laut Bütler ist die ausgehandelte Reform ein "Unding für Personen, die in Kassen versichert sind, die den Umwandlungssatz schon gesenkt haben". Denn die Senkung wurde in vielen Fällen mit einmaligen Zuschüssen kompensiert. Bezahlt haben diese Zuschüsse wenig überraschend die Arbeitgeber und jüngeren Arbeitnehmer.

"Für eine Mehrheit der Jungen in den meisten Pensionskassen ist diese Lösung sehr ungerecht", sagt Bütler. Recht hat sie. Die Jungen sind es, die in der zweiten Säule unvorteilhaft behandelt werden. Doch im Unterschied zum Kellner in Paris haben sie sich nicht zu beklagen. Die Jungen haben an der Urne wiederholt mitgeholfen, eine Senkung des Umwandlungssatzes zu vereiteln. So am 7. März 2010, so ebenfalls am 24. September 2017. Selber schuld.