FDP, BDP und EDU wollten der Regierung mit der tieferen Quote mehr Flexibilität geben, um das mit der "sehr grossen Beteiligung" verbundene Klumpenrisiko zu vermindern.

Klar abgelehnt wurde auch ein Eventualantrag, wonach ein Aktienverkauf nur mit Ermächtigung des Parlamentes hätte erfolgen dürfen. Die FDP wollte damit ihren Gegnern eine Brücke bauen.

Eine Allianz von SVP, SP und Grünen hielt aber grundsätzlich an der Mehrheitsbeteiligung fest. Nur so könne verhindert werden, dass ausländische Investoren die Hand auf Infrastrukturen legen könne, die für die Versorgungssicherheit wichtig seien.

Nichts wissen wollte der Grosse Rat auch von einem glp-Antrag, der die kantonale Mehrheitsbeteiligung nur solange aufrecht erhalten wollte, als es Versorgungsgebiete im Kanton Bern gibt, in denen die BKW das Verteilnetz besitzt.

Die Berner Kantonsregierung hatte ursprünglich eine Untergrenze von 34% in die Vernehmlassung gegeben. Mit dem Anteil von mehr als einem Drittel wäre die Sperrminorität gegeben gewesen, um Einfluss auf wichtige Unternehmensentscheide wie eine Fusion oder der Verlegung des Firmensitzes zu nehmen.

KEIN AKTIENKAUF GEPLANT

Die Regierung schwenkte aber auf die Linie der vorberatenden Finanzkommission ein, die im Gesetz eine Beteiligung von mindestens 51 und höchstens 60% festschreiben wollte. Heute hält der Kanton rund 52% an Kapital und Stimmen am Energieunternehmen.

Das Gesetz ändere nichts an dieser Beteiligung, erklärte Regierungsrätin Barbara Egger (SP) in der Eintretensdebatte vom Mittwochabend. Es sei weder ein Kauf noch ein Verkauf von Aktien geplant. Das Gesetz regle aber das Verfahren dafür.

Nötig wurde das BKW-Gesetz, weil die Kantonsverfassung vorschreibt, dass wichtige Beteiligungen des Kantons gesetzlich geregelt werden müssen. Es schreibt die bisherige Eigentümerstrategie fort.

Demnach leistet die Beteiligung an der BKW "einen Beitrag zur Erreichung der energiepolitischen, wirtschaftspolitischen und finanzpolitischen Ziele des Kantons", wie es im Zweckartikel des Gesetzes heisst.

Ein Antrag der BDP, welche das energiepolitische Ziel aus dem Artikel streichen wollte, wurde vom Kantonsparlament klar verworfen. Insgesamt passierte das Gesetz in erster Lesung mit 84 gegen 54 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

(AWP)