Die Regierung veröffentlichte am Freitagabend das 37-seitige Gutachten des Berner Wirtschaftsrechtsprofessors Peter V. Kunz. Zugleich stellte sie zwei schon früher eingeholte Gutachten von Kunz ins Netz.

Zu diesem Schritt entschloss sich die Regierung mit Blick auf die Grossratsdebatte in der kommenden Woche, wie sie in einem Communiqué schreibt. Das Parlament wird dannzumal über die künftige Rolle des Kantons bei der BKW beraten.

Die BKW befindet sich mehrheitlich im Kantonsbesitz. Wie viel Einfluss die Regierung nehmen soll, ist seit Jahren umstritten.

Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats hatte letzte Woche verlauten lassen, die Berner Regierung trage für Unternehmen, die mehrheitlich dem Kanton gehören, die politische Verantwortung. Sie müsse deshalb im Notfall durchgreifen. Zu diesem Schluss sei ein Gutachten des Verwaltungsrechtsprofessors Markus Müller gekommen.

Der Regierungsrat gab als Reaktion darauf ein Kurzgutachten bei Professor Kunz in Auftrag, um die für die BKW gemachten aktien- und börsenrechtlichen Aussagen zu überprüfen. Fazit: Gemäss Kunz besteht aus aktienrechtlicher Perspektive kein Anlass, dass der Regierungsrat seine Position ändert.

Die BKW sei als kotierte Publikumsaktiengesellschaft dem Schweizer Börsen- und Aktienrecht verpflichtet. Sie sei gemäss gültigem Zweckartikel in den Statuten ein gewinnorientiertes Unternehmen.

Diese marktwirtschaftliche Ausrichtung der BKW könne der Kanton als Mehrheitsaktionär nicht im Alleingang ändern. Vielmehr wäre das Einverständnis aller Aktionäre erforderlich, wobei es unter anderem mehr als 10'000 Kleinaktionäre gebe.

Eine zu intensive Einmischung des Mehrheitsaktionärs Kanton wäre mit hohen Haftungsrisiken verbunden, schreibt Kunz. Darüber hinaus wären grosse Wertverluste und Reputationsrisiken zu befürchten.

(AWP)