"Die Strafbarkeit im Allgemeinen heisst noch nicht, dass die beiden Angeklagten hier auch zu bestrafen sind", erklärte Zickler. Auf der Anklagebank sitzen in Bonn zwei britische Ex-Aktienhändler, denen besonders schwere Steuerhinterziehung in 33 Fällen sowie ein Versuch vorgeworfen wird. Dadurch soll dem deutschen Staat laut Anklageschrift ein Schaden von 447 Millionen Euro entstanden sein. Es müsse weiter geprüft werden, welche Tatbestände den Angeklagten tatsächlich zur Last gelegt werden könnten und ob diese als Mittäter oder lediglich als Helfer fungiert hätten. Das Gericht stellte jedoch bereits in Aussicht, dass sich die "enge Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden" mildernd auf das Urteil auswirken dürfte. Beide hatten schon vor Prozessbeginn umfassend ausgepackt.
Ausserdem sind fünf Finanzinstitute in das Verfahren eingebunden, die im damaligen Zeitraum an den "Cum-Ex"-Geschäften mitverdienten. Dass diese als sogenannte Einziehungsbeteiligte kräftig zur Kasse gebeten werden dürften, betonte das Gericht in seiner Einschätzung erneut.
Bei den Geschäften schoben Finanzakteure Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividende so verschachtelt hin und her, dass Finanzämter Steuern mehrfach erstatteten. Insgesamt soll der Fiskus damit einen zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag eingebüsst haben. Mit einem Urteil wird in Bonn frühestens im Januar 2020 gerechnet./swe/wdw/DP/men
(AWP)