Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), bis am 1. Januar 2022 noch die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV), befindet sich derzeit in einer umfassenden Transformation mit dem Ziel, künftig seinen Auftrag besser und wirksamer wahrnehmen zu können. Auf der Grundlage des neuen Rahmengesetzes sollen alle vom BAZG geführten Abgabeverfahren vereinheitlicht und vereinfacht werden, wie das BAZG am Dienstag mitteilte.

Der Bundesrat unterbreitet nun dem Parlament den Entwurf des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das BAZG sowie das neue Zollabgabengesetz (ZoG).

Digitalisierung von Zollformalitäten

Konkret sollen mit dem neuen Rahmengesetz Zollformalitäten zeit- und ortsunabhängig elektronisch abgewickelt werden können. Zudem muss eine Warenanmeldung nicht mehr an eine bestimmte Zollstelle übermittelt werden. Der Ort des Grenzübertritts ist damit frei wählbar.

Weil Anmeldungen inklusive Schwerverkehrsabgaben bereits im Vorfeld digital abgewickelt werden können, entfalle der administrative Halt an der Grenze und der Grenzübertritt werde weiter beschleunigt, schreibt das BAZG. Kontrollen würden weiterhin risikobasiert stattfinden.

Insgesamt werde die Effizienz der Grenzprozesse gesteigert und die Wirtschaft administrativ und finanziell entlastet. Gleichzeitig könnten beim BAZG administrative Einsparungen erzielt werden. Im neuen Rahmengesetz werden neben den Abgabeverfahren auch Teile des Vollzugs von nichtabgaberechtlichen Aufgaben vereinheitlicht und vereinfacht.

Unter die nichtabgaberechtlichen Aufgaben des BAZG fallen dabei beispielsweise Kontrollen von Kriegsmaterial, Waffen und Sprengmitteln, aber auch Warenkontrollen im Auftrag der zuständigen Behörden bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, geistigem Eigentum, Kulturgüter oder Artenschutz. Diese Kontrollen erfolgten risikobasiert und mit Unterstützung durch technische Hilfsmittel, beispielsweise Lastwagenscanner, heisst es in der Mitteilung.

Das neue Rahmengesetz fasst ausserdem die Grundsätze der Kontrollen und Befugnisse sowie der Datenbearbeitung und der Strafverfolgung durch das BAZG zusammen.

Die letzte Totalrevision des bestehenden Zollgesetzes erfolgte laut Angaben des BAZG im März 2005. Der grenzüberschreitende Personen- und Warenverkehr habe inzwischen stark zugenommen und die Kontrolle von diversen Bestimmungen zum Schutz von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Staat hätten an Bedeutung gewonnen, nicht zuletzt aufgrund des boomenden Onlinehandels, so das BAZG. Konsumentinnen und Konsumenten, Reisende sowie Wirtschaft und Politik erwarteten effiziente Grenzprozesse und effektive Grenzkontrollen.

Datenerhebung in Vernehmlassung kritisiert

Ende 2020 waren in den meisten Vernehmlassungsantworten die Digitalisierung des Zollwesens, die Zusammenlegung von Zollkontrolle und Grenzschutz und die Umwandlung der Zollverwaltung in ein BAZG begrüsst worden. Anlass zur Sorge gab damals aber die "unnötig umfangreiche" Datenerhebung und die mangelnde Sicherung der gewonnenen Informationen. Einen mangelhaften Datenschutz monierte auch der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB).

(AWP)