Die drei Staaten hätten wesentlich zum reibungslosen Funktionieren des Schengen-Raums beigetragen, hiess es in einer Mitteilung. Denn alle drei sind bereits jetzt schon teilweise an die Schengen-Regeln gebunden, es gibt allerdings noch Kontrollen an ihren Grenzen.

Im Schengen-Raum, dem derzeit insgesamt 26 europäische Länder inklusive der Schweiz angehören, gibt es in der Regel keine stationären Personenkontrollen an den Grenzen mehr. Auch stellen die Staaten gemeinsame Visa für Reisende aus.

Noch aber müssen die EU-Staaten der Empfehlung zustimmen. Dies wird voraussichtlich am 8. Dezember am Treffen der EU-Innenminister geschehen. Auch die Schweiz wird daran teilnehmen, darf aber als assoziierter Drittstaat nicht abstimmen.

Es gilt als wahrscheinlich, dass Kroatien nun die letzte Hürde nimmt und ab 2023 Mitglied werden kann. Ob die Staaten auch dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien zustimmen werden, ist unklar, denn insbesondere die Niederlande haben Vorbehalte.

Konsequenzen für Schweiz

Auf Seiten der Schweiz sei vorgesehen, "dass der Bundesrat am 21. Dezember über die Übernahme entscheidet", schrieb der Bund auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Die Ausdehnung des Schengen-Raums auf die neuen Staaten hat für die Schweiz jedoch einzig im Luftverkehr Konsequenzen. So müssen Passagiere aus und in die neuen Schengen-Staaten keine Grenzkontrolle mehr durchlaufen.

Die Umstellung auf das neue Grenzregime erfolgt in zwei Etappen. Stimmen die EU-Staaten Anfang Dezember der Aufnahme der neuen Länder zum Schengen-Raum zu, erfolgt die erste Etappe per 1. Januar 2023 - dazu gehört etwa die Aufhebung der Binnengrenzkontrollen.

Spätere Umsetzung auf Flughäfen

Aus logistischen und organisatorischen Gründen muss die Umstellung an den Flughäfen "zwingend mit dem Flugplanwechsel" erfolgen, schreiben die Behörden weiter.

Denn künftig werden die Flugzeuge aus und in die neuen Schengen-Staaten in jenen Teilen der Flughäfen abfliegen und ankommen, zu denen man ohne Passkontrollen gelangt. Daher wird hier später umgestellt, nämlich per 26. März 2023.

(AWP)