Die Bilanzsummen der AKB von rund 25 Milliarden Franken und des Kantons von 4 Milliarden Franken zeigten auf, dass die Gewährung einer Staatsgarantie im Laufe der vergangenen Jahrzehnte für den Steuerzahler zu gross geworden sei, hält die SVP-Fraktion in der Begründung der Motion fest.

Zur Gründungszeit der Kantonalbank vor mehr als 100 Jahren seien die Bilanzverhältnisse anders und das Risiko überschaubar gewesen. Mit der Abschaffung der Staatsgarantie gewinne der Kanton Aargau "Handlungsfreiheit".

Die Partei weist darauf hin, dass Kantone wie Genf und Bern die Staatsgarantie bereits abgeschafft hätten. Diese Kantone seien nicht mehr bereit, das "enorme Risiko" zu tragen. Auch habe die AKB mit der Staatsgarantie einen Vorteil gegenüber dem Konkurrenten, der CS-Tochter Neue Aargauer Bank (NAB).

BÜRGERLICHE ERHÖHEN DRUCK

Um die Rechtsform der Kantonalbank zu ändern, muss die Kantonsverfassung und das Gesetz geändert werden. In jedem Fall hätte das Volk in einer Abstimmung das letzte Wort.

In einem weiteren Vorstoss fordern SVP, FDP und CVP gemeinsam, dass der Regierungsrat einen Bericht zur Rechtsform und Staatsgarantie der AKB vorlegt. Die drei bürgerlichen Parteien wollen auch wissen, welche Auswirkungen eine teilweise oder vollständige Privatisierung der Bank hätte.

Die AKB fuhr 2016 einen Gewinn von 142,2 Mio CHF ein. An den Kanton als Eigentümer überwies die Bank 99 Mio. Hinzu kamen noch 10,7 Mio als Abgeltung der Staatsgarantie. Unter dem Strich lieferte die Bank 107,7 Mio in die Staatskasse ab.

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(AWP)