Der Ständerat hat am Dienstag den vom Nationalrat entsprechend abgeänderten und abgeschwächten Vorstoss von Jakob Stark (SVP/TG) oppositionslos angenommen. Geld gibt es also nur, wenn die Kosten für den Ersatz einer Holzheizung im Vergleich zu einer anderen Technologie unverhältnismässig hoch sind. Die Kriterien für diese Unverhältnismässigkeit lässt das Parlament allerdings offen. Der Bundesrat muss sich nun an die Umsetzung der Forderung machen.
Stark hatte ursprünglich in seinem Vorstoss die Ausweitung der Förderung von neuen Holzheizungen verlangt. Sonst drohten alte Holzheizungen vermehrt durch Wärmepumpen statt durch Holzfeuerungsanlagen ersetzt zu werden. Dies erhöhe den Strombedarf im Winter unnötig.
Der Verbleib bei einer Holzheizung wird nach dem Entscheid der beiden Parlamentskammern vom Bund nun also nicht generell fördert, sondern nur dann, wenn der Ersatz durch ein anderes Heizsystem finanziell deutlich attraktiver wäre als der Verbleib bei einer Holzheizung.
(AWP)