Das teilte das Bundesamt für Verkehr (BAV) am Freitag mit. Die SBB müssen die Anzeige im Führerstand zum Schliesszustand der Türen rasch verbessern und mittelfristig die Türsteuerung ersetzen. Diese Anordnung erliess das BAV gestützt auf einen Zwischenbericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST), der am Mittwoch publiziert worden war.

Die SUST hatte festgestellt, dass die bestehende Parallelschaltung bei den Türen der EW IV-Wagen dazu führen kann, dass die Türen dem Lokführer als geschlossen gemeldet werden, obwohl dies nicht der Fall ist. Das BAV verlangt, dass die SBB dieses System bis Ende Oktober so anpassen, dass es dem Lokführer den korrekten Zustand der Türen anzeigt.

Gemäss SUST-Bericht funktioniert auch der Einklemmschutz bei den Türen nicht zuverlässig funktioniert. Die SBB müssen bis Ende Oktober aufzeigen, wie und bis wann die Türsteuerungen ersetzt werden. Bis die beiden Massnahmen umgesetzt sind, müssen die SBB mit betrieblichen Massnahmen die Sicherheit gewährleisten.

300 Mängel

Die SBB hatten nach dem tödlichen Unfall die fraglichen Türen kontrolliert und über 300 Mängel festgestellt. Obwohl nicht alle Mängel in gleichem Mass sicherheitsrelevant sind, ist die Fehlerquote nach Ansicht des BAV hoch. Es stelle sich die Frage, warum die SBB diese Mängel nicht im Rahmen der ordentlichen Instandhaltung und Kontrollen entdeckt hätten, schreibt die Aufsichtsbehörde in einer Mitteilung.

Sie verlangt daher von der SBB, dass sie Organisation und Abläufe beim Fahrzeugunterhalt durch ein externes Unternehmen überprüfen lässt. Der Zeitplan dafür und das Pflichtenheft muss ebenfalls bis Ende Oktober stehen. Schliesslich müssen die SBB überprüfen, ob bei vergleichbaren Wagenflotten ähnliche Risiken bestehen.

Am ersten Augustwochenende war bei der Abfertigung eines Interregios in Baden AG der 54-jährige Zugchef von einer Türe eingeklemmt und mehrere Kilometer mitgeschleift worden. Der Lokführer bemerkte den Unfall nicht. Der Zugchef starb an den Folgen seiner Verletzungen.

(AWP)