Das Parlament hatte vor rund einem Jahr das Gleichstellungsgesetz geändert: Unternehmen mit 100 oder mehr Beschäftigten müssen künftig prüfen, ob sie Männern und Frauen gleich viel zahlen. Die gesetzliche Grundlage tritt erst kommenden Sommer in Kraft; bis Ende 2021 müssen die ersten betriebsinternen Analysen durchgeführt werden.

Nun will die WBK des Nationalrates die Regeln aber präzisieren. Mit 13 zu 12 Stimmen hat sie eine Kommissionsinitiative beschlossen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Stimmt die Schwesterkommission des Ständerates zu, können die Arbeiten zu einer Gesetzesänderung beginnen.

Grundlage für Gesetzesanpassungen

Das vom Parlament beschlossene Gesetz sieht weder Sanktionen für fehlbare Unternehmen noch eine öffentlich einsehbare Liste mit den Ergebnissen der Lohnanalysen vor. Arbeitgeber müssen lediglich die Arbeitnehmenden über das Ergebnis informieren. Börsenkotierte Gesellschaften müssen dieses ausserdem im Anhang der Jahresrechnung veröffentlichten.

Die WBK will nun, dass die Ergebnisse dem Bund übermittelt werden müssen. Dies würde es erlauben, allenfalls Gesetzesanpassungen vorzunehmen, argumentiert sie.

Keine schwarze Liste

Die Kommission befasste sich auf der Basis verschiedener Vorstösse mit dem Thema. Diese lehnte sie allesamt ab. Eine Standesinitiative des Kantons Waadt verlangt, den Kantonen zusätzliche Kompetenzen zur Realisierung der Lohngleichheit zu übertragen.

Drei parlamentarische Initiativen sehen eine Verschärfung des Gesetzes vor. Eine will Unternehmen schon ab 50 Arbeitnehmenden zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse verpflichten, eine weitere fordert eine schwarze Liste für fehlbare Unternehmen und die dritte Sanktionen bei wiederholter Verletzung der Lohngleichheit.

Rechtssicherheit gewährleisten

Der Mehrheit der Kommission geht dies zu weit. Ausserdem würde damit die Rechtssicherheit untergraben, argumentieren die Gegnerinnen und Gegner. Die Bestimmungen eines Gesetzes sollten nicht geändert werden, bevor sie in Kraft getreten seien. Die Befürworterinnen und Befürworter finden, das Instrument der Lohngleichheitsanalyse sei zu wenig griffig.

Mit der vom Parlament beschlossenen Schwelle von 100 Angestellten müssen 0,9 Prozent der Unternehmen Lohnanalysen durchführen. Diese beschäftigen 46 Prozent der Arbeitnehmenden. Der Bundesrat hatte ursprünglich eine Schwelle von 50 Angestellten vorgeschlagen. Damit wären 2 Prozent der Unternehmen und 54 Prozent der Arbeitnehmenden erfasst worden.

Befristete Regelung

Die Räte hatten die Vorlage auch in anderen Punkten aufgeweicht. So beschlossen sie, die Massnahme auf zwölf Jahre zu befristen. Unternehmen sollen zudem von weiteren Analysen befreit sein, sobald eine Analyse zeigt, dass sie die Lohngleichheit eingehalten haben.

Gegen die Pflicht zur Lohnanalyse stellten sich im Parlament die FDP und die SVP. Sie warnten vor administrativem Aufwand. Die Befürworterinnen und Befürworter argumentierten, noch immer betrage der nicht erklärbare Lohnunterschied 7,4 Prozent. Das könne nicht hingenommen werden.

(AWP)