Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom Mittwoch beschlossen. Das Umweltdepartement Uvek und das Wirtschaftsdepartement WBF sollen die Verhandlungen führen.
Die Gaskraftwerke sollen gemäss Mitteilung bereits im kommenden Spätwinter als Ergänzung zu den Wasserkraftreserven bereitstehen, um allfällige Knappheiten zu bewältigen. Insgesamt geht es um eine Leistung von 300 Megawatt. Zum Vergleich: Diese Leistung entspricht rund 80 Prozent des abgeschalteten Atomkraftwerks Mühleberg.
Im Weiteren steht der Einsatz von Notstromaggregaten zur Diskussion. Etwa 300 solcher Aggregate gibt es gemäss Mitteilung in der Schweiz. Sie liefern rund 280 Megawatt, die von der Übertragungsnetzbetreiberin Swissgrid für Systemdienstleistungen eingesetzt werden.
Der Bund prüft nun, ob auch sie als Reservekraftwerke genutzt werden können. Dieses Thema sei jedoch komplex, schreibt der Bundesrat: Zum einen müssten die Eigentümer zustimmen, und zum anderen seien Fragen zur Logistik zu klären. Dabei geht es beispielsweise um Brennstoffbeschaffung und Vergütung.
Für den Betrieb der Reservekraftwerke sowie der Notstromaggregate sollen die Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung und allenfalls der Lärmschutzverordnung vorübergehend aufgehoben werden. Zudem soll die CO2-Verordnung geändert werden, damit die Reservekraftwerke dem System des Emissionshandels unterstellt sind.
(AWP)