In Anlehnung an den Mechanismus der Strom- und Gaspreisbremse sollen Haushalte rückwirkend für das Jahr 2022 finanzielle Unterstützung erhalten. Voraussetzung ist, dass sie durch die Energiekrise deutliche Mehrausgaben hatten, wie es hiess. Konkret sollen Mehrkosten im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen.

Der Bund stellt für die Härtefallregelung bis zu 1,8 Milliarden Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte dazu am Mittwoch grünes Licht gegeben. Die Aufstellung der konkreten Programme und die Auszahlung erfolgten durch die Länder. Bund und Länder einigten sich auf Verwaltungsvereinbarungen. Die Strom- und Gaspreisbremsen gelten seit März./hoe/DP/nas

(AWP)