Die Höhe der Sanktion steht noch nicht fest. Wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteils-Dispositiv des Bundesgerichts hervorgeht, muss das Bundesverwaltungsgericht als Vorinstanz die Sanktion bemessen. Die Begründung des Bundesgerichts-Urteils folgt später.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte Ende 2017 Beschwerden der Pharmaunternehmen Pfizer, Eli Lilly und Bayer gegen einen Sanktionsentscheid der Eidgenössischen Wettbewerbskommission (Weko) gutgeheissen. Insgesamt sollten sie 5,7 Millionen Franken zahlen.
Das Bundesverwaltungsgericht kam zum Schluss, dass die Weko keine Abreden habe nachweisen können. Die von den Unternehmen gemachten Preisempfehlungen hätten eher allzu hohe Preise verhindert und keine wettbewerbsverzerrende Wirkung gehabt.
mk
(AWP)