Der letzte in Lausanne deponierte Rekurs sei damit hinfällig, heisst es in einem am Freitag veröffentlichten Bundesgerichtsentscheid. Darin wird auch die zwischen der ehemaligen Besitzerfamilie Riva und und den italienischen Behörden erzielte Einigung erwähnt. Der Stahlkonzern war provisorisch verstaatlicht worden.

Die Gelder auf UBS-Konten waren im August 2013 aufgrund eines Strafverfahrens in Mailand wegen Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung, Geldwäscherei und weiterer Delikte durch die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich gesperrt worden.

Zwei Jahre später wollten die Zürcher die Kontensperre aufheben und das Geld an den italienischen Staat überweisen. Das scheiterte aber am Veto des Bundesstrafgerichts in Bellinzona. Die Zürcher Staatsanwaltschaft habe eine unzulässige Rechtshilfeleistung an die italienischen Behörden vornehmen wollen.

FÜR 400 TOTE VERANTWORTLICH

Das Stahlwerk von Ilva im süditalienischen Tarent ist eine der umweltschädlichsten Industrieanlagen Europas. Die italienische Justiz geht von mindestens 400 vorzeitigen Todesfällen wegen der giftigen Abgase aus dem Werk aus. Sie ermittelt deswegen in einem Mammutverfahren gegen Dutzende von Konzernverantwortlichen, Politikern und Funktionären - unter ihnen Mitglieder der ehemaligen Besitzerfamilie Riva.

Der am Rande des Zusammenbruchs stehende Stahlkonzern wurde 2013 wegen der Umweltschäden unter Zwangsverwaltung gestellt und im Januar 2015 vorübergehend verstaatlicht. Im Juli kaufte ArcelorMittal, der weltgrösste Stahlkonzern, zusammen mit einem italienischen Partner das Unternehmen.

In der Schweiz wurde das Verfahren vor Bundesgericht wegen der blockierten Gelder aufgrund der Vergleichsverhandlungen sistiert und die Sistierung später dreimal verlängert.

(AWP)