Allgemeine rechtliche Regelungen für Meldesysteme sind für den Bundesrat dagegen nicht zweckmässig. Die Rechtskommission des Ständerates (RK-S) hatte mit einem Postulat Abklärungen zur Einführung einer Fehlerkultur (Just Culture) im Schweizer Recht gefordert, für hochsicherheitsrelevante Tätigkeiten. Den Bericht dazu veröffentlichte der Bundesrat am Freitag.

Fehler-Meldesysteme gibt es laut Bundesrat namentlich in der zivilen Luftfahrt, vereinzelt auch im öffentlichen Verkehr und in der Kernenergie. Die militärische Luftfahrt wiederum habe kein solches System, so der Bundesrat. Gemäss einer Umfrage in betroffenen Kreisen bestehe grundsätzlich das Bedürfnis für gelebte Fehlerkultur.

Im Ausland sei das Fehlerkultur-Konzept ebenfalls in der Luftfahrt am weitesten entwickelt, hält der Bundesrat fest. Einige Staaten hätten auch im Gesundheitsbereich gesetzliche Regelungen dafür.

In keinem der untersuchten Länder gebe es aber einen allgemeinen Mechanismus, um Angestellte, die Fehler melden, vor negativen Konsequenzen - etwa einem Strafverfahren - zu schützen, gibt der Bundesrat zu bedenken. Es müssten grundlegende Prinzipien des Rechtssystems respektiert werden. Dazu gehörten das Wahren der Interessen der Opfer und die Gleichbehandlung von Beschuldigten in der Strafverfolgung.

(AWP)