Die Idee eines zentralen Registers geht auf das Jahr 2008 zurück. Ziel war es, die Suche nach amtlichen Dokumenten zu vereinfachen. Das Bundesarchiv entwickelte 2012 ein erstes Pilotprojekt, das aber sistiert wurde.

Basis für den aktuellen Entscheid des Bundesrats war wiederum eine Studie des Bundesarchivs, die verschiedene Szenarien analysierte. Das Fazit lautete: "In keiner der geprüften Varianten für einen zentralen Nachweis war das Verhältnis von Aufwand und Mehrwert für die Öffentlichkeit in einem angemessenen Verhältnis." Deshalb bricht der Bundesrat das Projekt nun ab.

Der Bundesrat anerkennt jedoch ein Verbesserungspotenzial und hat beschlossen, dass die Verwaltungsstellen auf ihrer Website sowie auf einer zentralen Liste beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb) einen Kontakt für die Behandlung von Anfragen gemäss Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) angeben müssen. Diese Massnahme trage zu einer einheitlicheren Unterstützung bei der Suche nach amtlichen Dokumenten bei.

(AWP)