Der Bundesrat wolle damit das Leistungsprofil der SRG schärfen und deren Service-public-Charakter deutlicher umreissen, schreibt das Departement Uvek in einer Mitteilung.

Mittelfristig soll das heutige Radio- und Fernsehgesetz durch das Bundesgesetz über elektronische Medien weiterentwickelt werden. Die Konzession habe deshalb Übergangscharakter, schreibt das Uvek.

Mit der neuen Konzession soll sich die SRG stärker von den Privaten unterscheiden. Die SRG muss für alle redaktionellen Bereiche inhaltliche und formale Qualitätsstandards vorgeben und Prozesse für deren Überprüfung sicherstellen. Mindestens die Hälfte der Gebühreneinnahmen muss die SRG für Information einsetzen. Das tut sie bereits heute. Neu handelt es sich aber um eine Vorgabe in der Konzession.

Weiter wird die SRG verpflichtet, Angebote bereitzustellen, welche die Beteiligung der jungen Menschen am politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen kulturellen und sozialen Leben fördern. Auch dem Austausch unter den Sprachregionen muss die SRG mehr Gewicht einräumen.

Die SRG muss ferner mit privaten schweizerischen Medienunternehmen zusammenarbeiten. Sie soll ihnen Kurzversionen von tagesaktuellen audiovisuellen Inhalten zur Verfügung stellen.

(AWP)