Nationalrat Franz Ruppen (SVP/VS) will mit seiner Motion den Detailhandel retten, wie er schreibt. Sonderverkaufstage mit grossen Rabatten seien aus wirtschaftlicher Sicht für den Detailhandel langfristig nicht nachhaltig. Solche "Rabattschlachten" schmälerten die Margen und brächten die Branche in einen "unaufhaltsamen Teufelskreis".

Ruppen plädiert dafür, eine befristete Regelung der Ausverkaufsperioden für die gesamte Branche wieder einzuführen, wie sie bis 1995 existiert hatte. Ausverkaufsperioden müssten zeitlich festgelegt sein - in der Modebranche beispielsweise ab 1. Februar für Winterware, ab 1. August für Sommerware.

Der Bundesrat hält nicht viel von diesem Vorschlag, wie er in seiner am Donnerstag publizierten Antwort auf den Vorstoss schreibt. "Würde der Staat für den Detailhandel strikte Vorschriften erlassen, wann Ausverkäufe erlaubt sind, würde dies die verfassungsmässig garantierte unternehmerische Freiheit einschränken."

Die Händlerinnen und Händler müssten abhängig von ihrer jeweiligen Situation frei entscheiden können, welche Angebote sie wann machen wollten, heisst es in der Antwort weiter. Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass es bereits Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von überbordendem Wettbewerb und irreführender Werbung gebe.

(AWP)