Bei der autologen CAR-T-Zelltherapie werden die weissen Blutkörperchen der Patientinnen und Patienten so verändert, dass sie die Krebszellen erkennen und bekämpfen. Es handelt sich nicht um ein Medikament im eigentlichen Sinn, sondern um eine medizinische Leistung.

Der Bundesrat hat die Tarifvereinbarung verabschiedet, um die Vergütung dieser Therapie durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung zu einem reduzierten, vertraulichen Preis und befristet bis Ende 2021 zu ermöglichen.

Diese ergänzt die mit der Einkaufsgemeinschaft HSK, den Krankenkassen CSS und Swica sowie H+ abgeschlossene, vom Bundesrat am 6. Dezember 2019 verabschiedete Tarifvereinbarung.

CAR-T-Zelltherapie von Novartis

Angaben zum Anbieter der Therapie werden in der Mitteilung vom Bundesrat nicht gemacht. Jedoch hatte Novartis im Oktober 2018 in der Schweiz für "Kymriah" die erste Zulassung einer CAR-T-Zelltherapie in der Schweiz erhalten. Die Therapie kommt bei Leukämie und Lymphdrüsenkrebs zum Einsatz.

Als Preis für die Therapie hatte Novartis die Summe von 370'000 Franken ins Spiel gebracht. Allerdings soll der tatsächliche Preis, den die Krankenkassen zahlen, "klar darunter" liegen.

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(AWP)