Der Bundesrat will mit der Kreditzusage verhindern, dass die Axpo angesichts der Verwerfungen an den Energiemärkten in Liquiditätsprobleme gerät, welche die Energieversorgung der Schweiz gefährden könnten, wie das Bundesamt für Energie (BFE) am Dienstag mitteilte.

Die Kreditlinie gilt als nachrangig zu bestehenden Finanzierungen und bedingt keine Hinterlegung von Sicherheitsleistungen. Ein nachrangiger Kredit dient wie Eigenkapital als Puffer im Insolvenzfall.

Diese Kredite werden bei einer Insolvenz erst zurückbezahlt, wenn vorrangige Gläubiger vollständig befriedigt sind. Die Darlehensgeber tragen damit ein höheres Risiko. Solche Kredite werden entsprechend höher verzinst.

Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte hatte am Montag einen Verpflichtungskredit für subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft von 10 Milliarden Franken und einen Nachtrag zum Voranschlag 2022 von 4 Milliarden Franken bewilligt, wie es in der BFE-Mitteilung hiess. Die Vorlage ist im Parlament noch nicht beraten.

Axpo hat 2 Milliarden Liquidität

Der Stromkonzern Axpo gab an, er habe die Kreditlinie am Freitag beantragt. Als Grund gibt er eine weitere Verschärfung der Situation in den letzten Wochen an. Die Grosshandelspreise an den Strombörsen hätten sich innert Jahresfrist verzehnfacht und die Preisschwankungen in den letzten Tagen neue Rekorde erreicht. In vielen Ländern Europas hätten die Regierungen Stromkonzerne bereits mit Liquidität ausgestattet.

Die noch nicht abgerufene Kreditlinie dient der Axpo zufolge dazu, bei einer weiteren Verschärfung der Lage die Sicherheitsleistungen für langfristige Stromlieferverträge zu decken. Das Unternehmen selbst verfügte nach eigenen Angaben am Montag über eine Liquidität von über 2 Milliarden Franken.

Erhöhter Liquiditätsbedarf

Wie andere Stromkonzerne sichert Axpo Stromlieferungen von mehreren Jahren im Voraus ab. Damit erhielten Kunden wie Verteilnetze, grosse Industrieunternehmen oder KMU den Strom zu einem planbaren Preis, schrieb das Unternehmen. Aktuell müssten sie ihn deswegen nicht zu Rekordpreisen einkaufen.

Die Sicherheitsleistungen für Stromlieferungen durch andere Produzenten, für welche der Konzern als erster in der Schweiz die Kreditlinie aus dem Schutzschirm beantragte, fliessen nach der Lieferung der vereinbarten Strommenge wieder an die Axpo zurück. Deren Höhe hängt vom Preis ab.

Da die Preise jeden Handelstag neu berechnet werden, sind auch die Sicherheitsleistungen entsprechend volatil und werden am Folgetag fällig. Als Folge der Preisexplosion am Strommarkt stiegen die Absicherungskosten und damit der Bedarf an flüssigen Mitteln bei den Stromkonzernen.

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(AWP)