Konkret müssen sie erst ab Anfang 2023 statt schon ab Anfang des kommenden Jahres ein sogenanntes Basisinformationsblatt erstellen und Interessierten vorlegen. Hintergrund des Bundesratsentscheids ist ein Beschluss des EU-Parlaments, ähnliche Bestimmungen zum Anlegerschutz ebenfalls erst auf diesen Termin hin in Kraft zu setzen.

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(AWP)