Wenn das nicht gelingt, muss das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) die Gebühren genehmigen, wie der Bundesrat mitteilte. Dazu müssen die Flughafenbetreiber einen Antrag stellen und darin die Gebühren vorschlagen. Neu ist, dass sie hierbei keine internationalen Vergleichsstudien mehr beiziehen dürfen, sondern nur noch die Kostenrechnung.

Der Preisüberwacher hatte 2015 gefordert, die Eckwerte der Verordnung zugunsten der Fluggesellschaften anzupassen. Das Bazl überprüfte daraufhin die Verordnung mit den wichtigsten Akteuren.

Die am Freitag verabschiedete Revision umfasst verfahrensmässige Verbesserungen und inhaltliche Präzisierungen. Dabei steht die Transparenz für die Berechnungsgrundlage im Vordergrund. Zudem werden Fristen für die Verhandlungen gesetzt.

Keine Mindestverzinsung

Ein weiterer Punkt ist die angemessene Verzinsung für das von den Flughäfen investierte Kapital. Der Bundesrat verzichtet auf eine Anpassung zuungunsten der Betreiberschaften und führt auch im aktuellen Tiefzinsumfeld keine Mindestverzinsung ein. Die heutigen Regelungen seien angemessen und ein Kompromiss zwischen Flughäfen- und -gesellschaften, schreibt der Bundesrat.

Auch klärte die Landesregierung die Frage, inwieweit die Erträge aus nicht für den Flugbetrieb relevanten Bereichen in die Gebührenberechnung einfliessen sollen. Dazu gehören etwa Parking-Einnahmen oder Erträge aus dem kommerziellen Bereich auf der Flugseite. Der Gewinn aus diesen sogenannten Transferzahlungen soll weiterhin zu 30 Prozent in die Berechnung einfliessen.

Mittlere Unzufriedenheit beiderseits

Der Flughafen Zürich begrüsste die Anpassungen. Die ökonomischen Parameter würden entgegen der ursprünglichen Absicht des Bazl nicht angepasst.

Dass bei der Kapitalverzinsung keine Änderungen vorgenommen wurden, bedauerte die Gesellschaft hingegen. Trotz des nicht geänderten gebührenrelevanten Gewinnanteils aus Transferzahlungen erwartet der Flughafen einen Rückgang des aviatischen Ertrags.

Die zur deutschen Lufthansa gehörende Airline Swiss begrüsste zum einen den Verzicht auf einen Mindestzins und das klarer strukturierte Verfahren. Bei der Anrechnung der Transferzahlungen hätte sich die Fluggesellschaft aber eine höheren Satz erwartet.

Sie erwartet, dass das zuständige Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation sowie das Bazl künftig dem Kostendeckungsprinzip besonderes Gewicht beimessen. Dies sei zur Sicherung der Konkurrenzfähigkeit im Flugverkehr nötig, schreibt die Swiss.

(AWP)