Diese regelt den Betrieb der für die Reserve bezeichneten Anlagen für die Zeit ab Donnerstag (22. Dezember) bis am 31. Mai 2023, wie das Bundesamt für Energie mitteilte. Für die Anlagen werden Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung und die Beschränkung der Anzahl Betriebsstunden vorübergehend aufgehoben.

Massnahmen zu Begrenzung des Lärms und der Luftschadstoffe legt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) mit den Betriebsbewilligungen der Anlagen individuell fest.

(AWP)