Im Auftrag des Parlaments hat die Regierung Alternativen zum Zulassungsstopp erarbeitet, der nun seit Jahren provisorisch in Kraft ist. Dieses Regime läuft Mitte 2019 aus. Ohne Einschränkung lassen sich erfahrungsgemäss in kurzer Zeit viele neue Ärzte in der Schweiz nieder. Das treibt die Gesundheitskosten und damit die Prämien in die Höhe.

Ende 2015 hatte es das Parlament abgelehnt, das geltende Regime definitiv ins Gesetz aufzunehmen. Die rechtsbürgerlichen Parteien möchten dem Problem mit der Aufhebung des Vertragszwangs lösen oder mit Tarifen, die nach Versorgungssituation differenziert sind. Der Bundesrat jedoch ist überzeugt, dass eine solche Lösung beim Volk keine Mehrheit finden würde.

KEINE REVOLUTION

Eine Revolution im Gesundheitswesen sei nicht machbar, sagte Gesundheitsminister Alain Berset am Mittwoch vor den Bundeshausmedien. Daher orientierte sich der Bundesrat an dem, was er für politisch machbar hält. Das ist auch der Grund, weshalb die Lösung, die er nun in die Vernehmlassung geschickt hat, in Teilen dem geltenden Zulassungsregime gleicht.

Neu setzt der Bundesrat auch auf Qualität, zunächst in der Ausbildung. Die Grundlage dafür bildet das Medizinalberufsgesetz. Mit diesem werden das Niveau der Ausbildung angehoben und Anforderungen an die Sprachkenntnisse der Mediziner definiert. Ein Teil der Bestimmungen ist bereits in Kraft, die übrigen gelten ab Anfang 2018.

Der Bundesrat will aber nicht nur die Qualität der Ausbildung verbessern, sondern auch jene der erbrachten Leistungen. Dafür soll ein formales Zulassungsverfahren für Ärztinnen und Ärzte sorgen. Die Anforderungen will der Bundesrat später definieren. Im Bericht zum Vorentwurf nennt er als Beispiel bestimmte Aus- und Weiterbildungen als Voraussetzung für eine Zulassung.

Weiter will er eine Wartefrist von zwei Jahren einführen und die Kenntnisse des schweizerischen Gesundheitswesens in einer Prüfung abfragen können. Mediziner, die nach Abschluss ihrer Aus- und Weiterbildung zwei Jahre stationär in ihrem Fachgebiet gearbeitet haben, können davon befreit werden. Ob die Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllt sind, soll eine von den Krankenkassen bezeichnete Organisation überprüfen.

ZUSTROM BREMSEN

Damit könnte der Zustrom von Ärztinnen und Ärzten aus der EU etwas gebremst werden, ohne das Freizügigkeitsabkommen zu verletzen. Der heutige Zulassungsstopp mit einer faktischen Ausnahme für einheimische Mediziner ist mit diesem nur bedingt vereinbar.

Der Bundesrat möchte auch qualitative und wirtschaftliche Anforderungen an die Tätigkeit von Ärztinnen und Ärzten definieren können. Als Beispiele nennt er Massnahmen zur Qualitätsentwicklung, die Bereitstellung von Daten oder die Teilnahme an Programmen zur Qualitätssicherung.

Diese Anforderungen müssten nicht nur neu zugelassene Ärztinnen und Ärzte erfüllen, sondern auch jene, die bereits über eine Zulassung verfügen. Die Einhaltung würde von den Krankenkassen kontrolliert.

Schliesslich möchte der Bundesrat den Kantonen zusätzliche Kompetenzen geben: Statt des Bundes sollen künftig sie die Höchstzahl der pro medizinischem Fachgebiet zugelassener Ärztinnen und Ärzte festlegen können. Die Höchstzahlen sollen künftig für alle ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte gelten.

Dabei sollen die Kantone auch den Beschäftigungsgrad berücksichtigen, da immer mehr Mediziner Teilzeit arbeiten. Der Bundesrat verlangt zudem eine Koordination über die Kantonsgrenzen hinweg. Immer häufiger konsultierten Patienten eine Ärztin oder einen Arzt in der Nähe ihres Arbeits- oder Ausbildungsorts, schreibt er.

Steigen die Kosten in Fachgebiet überdurchschnittlich an, soll der Kanton die Zulassung von Ärzten in einem Fachgebiet auch dann stoppen können, wenn die Höchstzahl noch nicht ausgeschöpft ist.

KOSTENWACHSTUM BREMSEN

Ziel des Massnahmenpakets ist es laut Berset, eine hoch qualitative Versorgung zu tiefen Kosten sicherzustellen. Die Massnahmen müssen bis Mitte 2019 in Kraft gesetzt werden, wenn keine Lücke in der Zulassungssteuerung entstehen soll.

Parallel dazu arbeitet eine Expertengruppe im Auftrag von Berset an Vorschlägen, wie das Kostenwachstum im Gesundheitswesen gebremst werden kann. Dem gleichen Ziel dient letztlich auch die geplante Revision des Ärztetarifs TARMED. Der Bundesrat will damit im ambulanten Bereich 700 Millionen Franken pro Jahr sparen.

Die Vernehmlassung dauert bis am 25. Oktober 2017.

(AWP)