Die Schweiz und die Ukraine haben das Änderungsprotokoll im Januar am World Economic Forum in Davos unterzeichnet. Damit es in Kraft treten kann, muss es von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte.

Um die Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen zu erhöhen, wird mit dem Änderungsprotokoll das Abkommen durch eine Schiedsklausel ergänzt. Es beinhaltet zudem eine Amtshilfeklausel nach internationalem Standard in Sachen Informationsaustausch auf Anfrage. Ergänzt wurde ausserdem eine Klausel, die sicherstellt, dass das Doppelbesteuerungsabkommen nicht missbräuchlich in Anspruch genommen wird.

Bei der Besteuerung von Dividenden gilt neu ein Anteil von 10 statt 20 Prozent an der ausschüttenden Gesellschaft als qualifizierte Beteiligung. Ausserdem sind die an die Nationalbank oder an die Vertragsstaaten bezahlten Dividenden nur im Ansässigkeitsstaat der nutzungsberechtigten Person steuerpflichtig.

mk

(AWP)