Die bisher geltende Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr gilt neu auch für Perrons, Bahnhöfe, Flughäfen oder andere Zugangsorte des öffentlichen Verkehrs, wie der Bundesrat mitteilte. Neben dem öffentlichen Verkehr gilt neu schweizweit eine Maskentragpflicht in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden.

Verzichtet hat der Bundesrat auf eine generelle Maskentragpflicht in obligatorischen Schulen, Schulen der Sekundarstufe II und der Tertiärstufe sowie der familienergänzenden Kinderbetreuung. Dort gilt die Maskenpflicht nur, wenn sie Teil des Schutzkonzeptes ist.

Vorgaben bei privaten Veranstaltungen

Zudem führt der Bundesrat Regeln für private Veranstaltungen ein. Weil sich viele Personen bei Treffen im Familien- und Freundeskreis ansteckten, rät der Bundesrat, diese Veranstaltungen möglichst zu meiden.

Bei privaten Treffen von weniger als 15 Personen macht der Bundesrat keine Regeln. Wenn sich jedoch mehr als 15 Personen treffen, gilt eine Maskentragpflicht, ausser im Sitzen. Essen und trinken darf nur noch, wer an seinem Platz sitzt. Ausserdem müssen die Kontaktdaten erhoben werden.

Private Veranstaltungen ab hundert Personen müssen über ein Schutzkonzept verfügen und dürfen nur in öffentlich zugänglichen Einrichtungen durchgeführt werden.

Wieder Regel im öffentlichen Raum

Neu sind auch auf öffentlichen Plätzen, Spazierwegen und in Parkanlagen Versammlungen von mehr als 15 Personen verboten. Laut Bundesrat soll so verhindert werden, dass private Anlässe in den öffentlichen Raum verlagert werden. Organisierte Veranstaltungen wie politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen und Demonstrationen sind mit einem Schutzkonzept weiterhin erlaubt.

Auch in der Gastronomie und in Ausgehlokalen werden die Massnahmen verschärft. Die Maske darf nur abgenommen werden, wenn ein Gast sitzt. Zudem gilt eine Sitzpflicht. Diese Regel gilt unabhängig davon, ob in Innenräumen oder im Freien konsumiert wird.

Der Bundesrat hat zudem die "Covid-19-Verordnung besondere Lage" mit einem Absatz zum Homeoffice ergänzt. Arbeitgeber sind damit verpflichtet, die Homeoffice-Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu beachten.

"Mit Kantonen abgesprochen"

Die Massnahmen seien notwendig, weil der starke Anstieg der Fallzahlen alle Kantone und Altersklassen betreffe, sagte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga vor den Medien. Zudem würden die Spitaleinweisungen zunehmen.

"Da nun wieder die ganze Schweiz betroffen ist, braucht es schweizweite Regeln. Die heutigen Regeln sind mit den Kantonen abgesprochen", sagte sie. "Die Kantone können jedoch weitere - auch weitergehende - Regeln erlassen."

Gesundheitsminister Alain Berset appellierte wie im Frühling zu Beginn der Corona-Pandemie an die Verantwortung der Bevölkerung. Die aktuelle Lage sei "ein Test für die ganze Gesellschaft". Laut Berset hat die zweite Corona-Welle die Schweiz erfasst. "Ja, die zweite Welle ist da, früher und stärker als gedacht, aber wir sind darauf vorbereitet."

Walliser Spitäler überbelastet

Die Walliser Spitäler kämpfen mit einer neuen Welle von Einweisungen. Die Zahl verdopple sich seit Freitag täglich, teilte die Organisation Spital Wallis in einer Medienmitteilung mit.

Weil im Durchschnitt 25 Prozent der hospitalisierten Person auf den Intensivstationen betreut werden müssten, befürchte Spital Wallis eine "dramatische" Überbelastung. Das Spitalzentrum des französischsprachigen Wallis (CHVR) sei deshalb auf die zweite von vier Alarmstufen seines Notfallplans übergegangen.

Kommt es wegen der Corona-Pandemie zu Engpässen auf einzelnen Intensivstationen, koordiniert die Rettungsflugwacht Rega die Verteilung der Patienten unter den verschiedenen Spitälern in der Schweiz. Der entsprechende Auftrag kommt von der Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI) und vom Koordinierten Sanitätsdienst des Bundes (KSD). Er ist seit vergangenem Juni in Kraft.

Protest in Bern

Derweil haben sich auf dem Berner Bundesplatz am Mittag mehrere hundert Gegner der Corona-Massnahmen zu einer "Mahnwache" versammelt. Die Polizei führte einzelne Demonstranten ab.

Auf Transparenten hiess es unter anderem an die Adresse der Bundesräte "Wie lange wollt Ihr die Lüge noch aufrecht erhalten?"

(AWP)