Die Initiative "Raus aus der Sackgasse" (RASA) will den Zuwanderungsartikel aus der Verfassung streichen. Das lehnt der Bundesrat ab. Ursprünglich wollte er dem Stimmvolk aber einen direkten Gegenvorschlag vorlegen.

Das Ziel war es, die Verfassung mit dem Gesetz zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative in Einklang zu bringen. Das Parlament hatte sich gegen Kontingente und Inländervorrang entschieden - und damit für eine Umsetzung, die vom Verfassungstext abweicht.

Dieser Entscheid des Parlaments sollte in der Bundesverfassung abgebildet werden, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga im Dezember. Am Mittwoch bekräftigte sie, dass der Bundesrat die Verfassung gerne angepasst hätte. Es gebe dafür aber keine politische Mehrheit, das Ergebnis der Vernehmlassung sei sehr deutlich.

ERGÄNZUNG UND DAUERAUFTRAG

Der Bundesrat hatte zwei Varianten für einen Gegenvorschlag zur Diskussion gestellt. Die erste sah eine Ergänzung des Zuwanderungsartikels vor: Bei der Steuerung der Zuwanderung sollten völkerrechtliche Verträge berücksichtigt werden müssen, die von grosser Tragweite für die Stellung der Schweiz in Europa sind.

Zudem wäre die Frist von drei Jahren für die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative gestrichen worden. Die zweite Variante beschränkte sich auf die Streichung der Frist. Damit wäre die Steuerung der Zuwanderung beziehungsweise die Neuverhandlung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) zu einer Art Daueraufgabe geworden.

PARTEIEN UND VERBÄNDE DAGEGEN

In der Vernehmlassung wurden die Vorschläge fast durchs Band abgelehnt. Eine Abstimmung über einen solchen Gegenvorschlag bringe keine Klärung, hiess es. Manche Teilnehmer schlugen neue Varianten vor. Allerdings seien die Vorstellungen "so ziemlich in alle Richtungen" gegangen, sagte Sommaruga.

Der Bundesrat sehe daher auch keinen anderen möglichen Gegenvorschlag, der eine Mehrheit finden könnte. Deshalb und aufgrund der Tatsache, dass das Referendum gegen das Umsetzungsgesetz nicht zustande gekommen sei, verzichte er darauf.

FRIST NICHT EINGEHALTEN

Rechtlich ist die Kehrtwende problematisch: Wegen des ursprünglichen Entscheids, dem Parlament einen Gegenentwurf vorzulegen, hat der Bundesrat Zeit gewonnen. Er hätte die Botschaft zur Initiative sonst früher vorlegen müssen.

Allerdings ist es nicht das erste Mal, dass er einen Gegenvorschlag ankündigt und nach der Vernehmlassung darauf verzichtet. Im Fall von RASA stellte sich ausserdem das Problem, dass das Umsetzungsgesetz zur Masseneinwanderungsinitiative noch in der parlamentarischen Beratung war. Der Bundesrat habe die Frist nicht einhalten können, sagte Sommaruga.

RÜCKZUG MÖGLICH

Als nächstes befasst sich nun das Parlament mit der RASA-Initiative. Es hat bis zum 27. April 2018 Zeit, eine Abstimmungsempfehlung zu beschliessen. Entscheidet sich ein Rat für einen Gegenvorschlag, kann die Frist um ein Jahr verlängert werden. Denkbar ist auch, dass die Urheber die Initiative zurückziehen. Bisher haben sie sich alle Optionen offengelassen.

Das Nein zur RASA-Initiative hatte der Bundesrat bereits letzten Herbst beschlossen. In der Botschaft ans Parlament hält er fest, er teile zwar das Anliegen der Initianten, das FZA und die bilateralen Verträge mit der EU zu erhalten. Mit der FZA-konformen Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative erachte er dieses jedoch als erfüllt. "RASA war eine wichtige Initiative, aber sie hat ihr Ziel erreicht", sagte Sommaruga.

DEMOKRATIEPOLITISCHE GRÜNDE

Der Bundesrat lehnt es auch aus demokratiepolitischen Gründen ab, nach so kurzer Zeit einen Entscheid von Volk und Ständen rückgängig zu machen. Die Konsequenzen bei einem Ja hielten sich allerdings in Grenzen: Das Umsetzungsgesetz zur Masseneinwanderungsinitiative müsste nicht aufgehoben werden.

Dieses sieht eine Vorzugsbehandlung für inländische Stellensuchende vor. Dafür brauche es den Zuwanderungsartikel in der Verfassung nicht, erklärte Staatssekretär Mario Gattiker.

NEIN WÄRE KEIN KÜNDIGUNGSAUFTRAG

Bei einem Nein zu RASA würde der Zuwanderungsartikel in der Verfassung bestehen bleiben. Auch das hätte aber kaum Konsequenzen. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Masseneinwanderungsinitiative nicht festlegte, was geschehen soll, wenn die EU nicht über die Freizügigkeit verhandeln will. Würde die RASA-Initiative abgelehnt, bestehe daher nach wie vor kein expliziter Auftrag zur Kündigung des FZA.

Fraglich sei, ob weiterhin völkerrechtliche Verträge abgeschlossen werden dürften, die weder Kontingente noch Höchstzahlen beinhalteten. Bei einer allfälligen künftigen Erweiterung der EU müsste das geprüft werden. Im Fall von Kroatien war der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass eine Ausdehnung der Personenfreizügigkeit möglich ist.

GRUNDSATZENTSCHEID KOMMT

Aus Sommarugas Sicht könnte ein Nein zu RASA auch so verstanden werden, dass die Bevölkerung die beschlossene Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative akzeptiert. Die Abstimmung zu RASA bringt also - sofern es überhaupt dazu kommt - keinen Grundsatzentscheid zwischen bilateralen Verträgen und Steuerung der Zuwanderung.

Das Stimmvolk wird aber voraussichtlich bei anderer Gelegenheit über das Verhältnis zur EU entscheiden können. Die AUNS hat eine Initiative zur Kündigung des Freizügigkeitsabkommens in Aussicht gestellt. Über den Wortlaut will sie am 6. Mai entscheiden.

Sie hoffe, dass diese Initiative klar formuliert sein werde, sagte Sommaruga. "Wer das Freizügigkeitsabkommen nicht mehr will, soll das auch so in den Initiativtext schreiben." Auch die Initiative "Zuerst Arbeit für Inländer" verlangt eine Kündigung des FZA. Sommaruga wies zudem auf die Selbstbestimmungsinitiative der SVP hin. Diese stelle die bilateralen Verträge in Frage. Die Bevölkerung werde also die Möglichkeit haben, sich zu äussern.

cp/

(AWP)