Anlagestiftungen sind Hilfseinrichtungen der beruflichen Vorsorge. Sie sind kollektive Anlagegefässe für alle Einrichtungen, die dem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen.
Der Bundesrat will zum einen die Anlegerversammlung als oberstes Organ der Anlagestiftung stärken. Zum anderen will er die Flexibilität der Stiftungen vergrössern. Damit soll der Konkurrenznachteil gegenüber Anlagefonds wettgemacht werden, wie das Innendepartement (EDI) schreibt. Die Vernehmlassung dauert bis zum 14. Dezember.
(AWP)