Heute gibt es an Autobahn auf zwölf der 59 Raststätten Ladestationen für Elektroautos. Zudem gibt es im 1850 Kilometer umfassenden Nationalstrassennetz rund 100 Rastplätze. Laut Bundesamt für Strassen (ASTRA) ergibt das durchschnittlich etwa alle 60 Kilometer eine Raststätte und alle 40 Kilometer einen Rastplatz.

Ab 2018, wenn der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) umgesetzt wird, könnten auf Rastplätzen Ladestationen eingerichtet werden, heisst es im am Mittwoch verabschiedeten Bericht des Bundesrates.

Nach geltendem Recht können Ladestationen nur bei Raststätten gebaut werden. Diese unterstehen aber den Kantonen. Demgegenüber befinden sich Rastplätze - dort stehen meist nur ein WC und allenfalls eine Imbissbude - in der Hoheit des Bundes.

Voraussetzung für eine Ergänzung des Ladestationen-Netzes ist allerdings ein Stromanschluss. Der Bundesrat will dies unterstützen, weil eine Ladestation auf Rastplätzen im Gegensatz zu Raststätten nicht mit Shops oder Restaurants kombiniert werden kann.

Die Betreiber der Ladestationen sollen nach den Vorstellungen des Bundesrates etwas an die Infrastruktur beisteuern, aber während der Dauer der Bewilligung nicht alle Investitionen amortisieren müssen. Auch sieht der Bundesrat ein offenes Bewerbungsverfahren vor. Ein Betreiber soll mehrere Stationen betreiben können.

Schon 2015 verabschiedete der Bund Empfehlungen für den Aufbau von Schnellladestationen an Nationalstrassen. Damit sei bereits zu einer Vereinheitlichung beigetragen worden, hielt das ASTRA fest. Unter anderem betrifft dies minimale Leistungen und Steckerangebote - Fahrzeuge aller Marken und Modelle sollen aufgeladen werden können.

Der Bund will seine Empfehlungen aufgrund der technischen Entwicklungen laufend überarbeiten. Ausserdem will er weiterhin als Vermittler und Koordinator zwischen Bund, Kantonen und Privaten auftreten. Laut ASTRA gab es in der Schweiz Ende 2016 knapp 11'600 Elektrofahrzeuge.

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(AWP)