Ein Abkommen - die Prümer Zusammenarbeit - vernetzt Schweizer Informationssysteme mit denen anderer europäischer Länder: das Fingerabdruck-Informationssystem, das DNA-Profil-Informationssystem und die Fahrzeug- und Fahrzeughalter-Datenbank.

Dank dieser Vernetzung lasse sich innert kürzester Frist feststellen, welche ausländischen Behörden relevante Informationen hätten, schreibt der Bundesrat. Die Prümer Zusammenarbeit erlaube es, Ermittlungen effizienter zu gestalten, zur Fahndung ausgeschriebene oder vermisste Personen zu lokalisieren.

Heute kann die Schweizer Polizei nicht auf die nationalen Informationssysteme anderer europäischer Länder zugreifen, wenn sie nach Informationen zu Fingerabdrücken oder DNA-Profilen sucht. Alle Länder müssen separat angefragt werden.

Zugriff auf Eurodac-Datenbank

Ein weiteres Abkommen - das Eurodac-Protokoll - befugt die Strafverfolgungsbehörden, auf die Eurodac-Datenbank zuzugreifen. In dieser werden die Fingerabdrücke von Personen gespeichert, die in einem Dublin-Staat ein Asylgesuch einreichen oder bei der illegalen Einreise in den Dublin-Raum aufgegriffen werden.

Die Strafverfolgungsbehörden dürfen die Eurodac-Datenbank jedoch nur zur Prävention und zur Aufdeckung schwerer Straftaten sowie bei Terrorismusverdacht konsultieren. Bedingung für den Zugriff auf die Eurodac-Datenbank ist der automatisierte Austausch von Fingerabdrücken und DNA-Profilen.

Automatischer Austausch mit den USA

Das dritte Abkommen mit dem Namen PCSC-Abkommen sieht den automatisierten Austausch von DNA-Profilen und Fingerabdrücken zwischen der Schweiz und den USA vor. Es ist inhaltlich ähnlich wie das Prümer Abkommen.

Die Umsetzung des PCSC-Abkommens mit den USA ist eine der Bedingungen dafür, dass die Schweiz weiterhin am Visa Waiver Program (VWP) teilnehmen kann, wie der Bundesrat im Bericht zur Vernehmlassung schreibt.

Bedingung für Reisen ohne Visum

Dank diesem Programm können Schweizerinnen und Schweizer zu geschäftlichen oder touristischen Zwecken für bis zu neunzig Tage ohne Visum in die Vereinigten Staaten einreisen. Diese Bestimmung gilt umgekehrt auch für US-Bürgerinnen und -Bürger, die in die Schweiz reisen. Die Schweiz und die USA hatten das Abkommen bereits im Dezember 2012 unterzeichnet.

Die im Verhandlungsmandat bestimmten Richtlinien seien vollumfänglich im Abkommen berücksichtigt worden, hält der Bundesrat fest. Den Datenschutzanliegen der Schweiz und der grundsätzlichen Beschränkung des Anwendungsbereichs des Abkommens auf Verbrechen nach Schweizer Definition sei grosser Stellenwert beigemessen worden.

15 Millionen Franken

Die Kosten für die Systemanpassungen beziffert der Bundesrat auf 15 Millionen Franken. Dabei handelt es sich um einmalige Aufwendungen. Hinzu kommen dauerhafte finanzielle und personelle Ressourcen für den Betrieb der Systeme.

Im Bundesamt für Polizei wird mit sieben zusätzlichen Stellen gerechnet. Das Staatssekretariat geht von vier zusätzlichen Stellen aus, das Bundesamt für Strassen benötigt eine zusätzliche Stelle.

Das Parlament wird über die Genehmigung der beiden Abkommen mit der EU in einem Bundesbeschluss befinden, da zwischen diesen beiden Abkommen ein enger Bezug besteht. In einem separaten Bundesbeschluss wird es über die Genehmigung des Abkommens mit den USA befinden.

(AWP)