Auf Eingriffe ins System verzichtet der Bundesrat. Die Korrekturen, die er am Mittwoch in die Vernehmlassung schickte, sind punktuell. So soll etwa die Dauer der ärztlichen Weiterbildung nicht mehr entscheidend sein für die Höhe der Vergütung. Heute erhalten Spezialisten deswegen in der Regel mehr Geld als Hausärzte.

Für verschiedene Operationen werden die Vergütungen gesenkt. Aufgrund des technischen Fortschritts können diese sehr viel rascher durchgeführt werden als früher. Zudem sollen verschiedene TARMED-Abrechnungsregeln angepasst werden, darunter jene für Leistungen in Abwesenheit des Patienten. Diese stehen im Verdacht, massgeblich für das Kostenwachstum verantwortlich zu sein.

In gewissen Sparten will der Bundesrat die Vergütungen für technische Leistungen linear um 10 Prozent senken. Davon wären etwa Chirurgen, Urologen, Radiologen oder Dermatologen betroffen. Für bestimmte Leistungen werden die Vergütungen gezielt gekürzt. Gewisse pauschal abgerechneten Untersuchungen sollen künftig als Zeitleistungen abgerechnet werden.

Der Bundesrat rechnet mit Einsparungen von rund 700 Millionen Franken, aber auch mit einer nachhaltigen Eindämmung des Kostenwachstums im Gesundheitswesen. Grundlegende Eingriffe am TARMED stellt er jedoch nicht zur Diskussion.

Der Krankenkassen-Dachverband santésuisse beispielsweise verlangt, dass bestimmte Leistungen künftig nicht mehr nach Zeitaufwand, sondern pauschal abgerechnet werden. Im Raum steht auch die Forderung, die Vergütung von Leistungen zu deckeln, um das Kostenwachstum zu bekämpfen. Die Vernehmlassung dauert bis am 21. Juni 2017.

Da sich die Tarifpartner auch im Bereich der Physiotherapie nicht auf eine gemeinsame Tarifstruktur einigen konnten, musste der Bundesrat in diesem Bereich ebenfalls eingreifen. Er hat beschlossen, dass die bisherige Tarifstruktur in angepasster Form weitergeführt werden soll. Auf Kürzungen verzichtet der Bundesrat. Die Tarifstruktur tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

(AWP)