Der Bundesrat hat am Freitag Eckwerte festgelegt für eine Anpassung des Obligationenrechts und der Handelsregisterverordnung. Das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) muss bis Mitte Juni 2024 eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.

Seien kantonale elektronische Handelsregisterauszüge rechtsverbindlich, sei kein Auszug mit der Unterschrift des zuständigen kantonalen Handelsregisteramtes mehr nötig, schrieb der Bundesrat. Der elektronische Handelsregisterauszug sei eine Voraussetzung für die digitale Unternehmensgründung.

Vertieft prüfen will der Bundesrat noch andere Massnahmen. Dazu gehören der Nachweis der Identität mit der geplanten staatlichen E-ID und neue Suchfunktionen in Zefix. In Prüfung ist auch ein erleichterter Informationsaustausch zwischen den Behörden durch die Schaffung neuer Schnittstellen. Bis Ende Juni 2024 soll das EJPD dazu einen Bericht vorlegen.

(AWP)