Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung zu diesen und weiteren Änderungen eröffnet. Das Parlament hatte die Bestimmungen zu den Inhaberaktien bereits 2015 angepasst, um mehr Transparenz über wirtschaftliche Beteiligungen zu schaffen.

Das "Global Forum für Transparenz und Informationsaustausch in Steuerfragen" kam aber zum Schluss, diese Anpassungen genügten nicht. Im Juli 2016 kritisierte es, die neuen Regeln stellten nicht ausreichend sicher, dass die Identifikation der Inhaberaktionäre innerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitrahmens erfolge.

WIE ANDERE WICHTIGE FINANZPLÄTZE

Das Thema werde im Rahmen der Länderüberprüfungen des Global Forums stark gewichtet, schreibt der Bundesrat im Bericht zur Vernehmlassung. Auch wenn das Gremium die Abschaffung von Inhaberaktien nicht explizit verlange: Die Entwicklung auf internationaler Ebene gehe in diese Richtung.

Mit der Abschaffung der Inhaberaktien geselle sich die Schweiz zu anderen wichtigen Finanzplätzen wie UK, Singapur, Hongkong, Belgien, Insel Man, Österreich und USA, schreibt der Bundesrat weiter.

Werde die Empfehlung des Global Forum nicht genügend umgesetzt, müsse die Schweiz in diesem Punkt mit der Note "nicht konform" rechnen, wodurch sie in der nächsten Länderüberprüfung höchstens die ungenügende Gesamtnote "teilweise konform" erreichen könne.

NICHT DER ERSTE ANLAUF

Der Bundesrat hatte die Abschaffung von Inhaberaktien bereits 2005 vorgeschlagen. Weil der Schritt in der Vernehmlassung verworfen wurde, verzichtete er aber darauf. Er ging allerdings davon aus, dass die Schweiz deswegen zunehmend Druck ausgesetzt sein würde.

Die Zahl der Inhaberaktien ist bereits rückläufig: Der Anteil von Aktiengesellschaften, deren Aktienkapital aus Namenaktien besteht, ist seit 2014 von 73% auf 88% gestiegen. Gleichzeitig hätten über tausend Gesellschaften ihre Inhaberaktien freiwillig in Namenaktien umgewandelt, heisst es im Bericht.

SANKTIONEN BEI PFLICHTVERLETZUNG

Der Bundesrat schlägt auch ein Sanktionssystem für den Fall vor, dass Aktionäre ihre Pflicht zur Meldung von wirtschaftlich berechtigten Personen verletzen - oder Gesellschaften ihre Pflicht zur Führung von Verzeichnissen über Aktionäre und wirtschaftlich berechtigte Personen.

Weiter will er im Gesetz verankern, dass Behörden und Finanzintermediäre Einsicht in die Verzeichnisse nehmen dürfen, soweit dies der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben dient. Hinzu kommen Bestimmungen über die Vertraulichkeit von Amtshilfeersuchen und die Partei- und Prozessfähigkeit von Parteien, über die im Amtshilfeverfahren Informationen verlangt werden.

GESTOHLENE DATEN

Die Vernehmlassung dauert bis zum 24. April. Die Vorlage, die der Bundesrat anschliessend dem Parlament vorlegt, wird auch den Umgang mit gestohlenen Daten regeln. Gemäss dem geltenden Recht wird auf ein Ersuchen in der Regel nicht eingetreten, wenn es auf Informationen beruht, die durch strafbare Handlungen erlangt worden sind.

Der Bundesrat legte bereits im Sommer 2016 eine neue Regelung vor. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) sistierte die Beratung jedoch. Sie forderte, dass der Bundesrat zuerst eine Botschaft verabschiedet, welche die verschiedenen Empfehlungen des Global Forums aufnimmt. Dies hat der Bundesrat nun getan.

BÜRGERLICHE PARTEIEN DAGEGEN

In der Vernehmlassung waren die Pläne zu den gestohlenen Daten auf Kritik gestossen. SVP, FDP und CVP sprachen sich dagegen aus. Nach dem damaligen Vorschlag des Bundesrates wäre Amtshilfe weiterhin nicht möglich, wenn ein Staat durch aktives Verhalten in den Besitz von gestohlenen Daten gelangt und sein Amtshilfegesuch ausschliesslich darauf abstützt.

Auf Amtshilfegesuche eintreten würde die Schweiz dagegen, wenn ein Staat ursprünglich illegal erlangte Informationen auf ordentlichem Amtshilfeweg von einem anderen Staat oder durch öffentliche Quellen erhalten hat.

Mit dem Übergang zum automatischen Informationsaustausch (AIA) dürften andere Staaten zwar weniger Interesse an illegal beschafften Daten haben, da sie automatisch in den Besitz von Bankdaten kommen. Der AIA werde aber weder den Informationsaustausch auf Ersuchen ersetzen noch die Probleme der Vergangenheit lösen, hielt der Bundesrat 2016 fest.

mk

(AWP)