Die Landesregierung hat am Mittwoch bekanntgegeben, dass sie Massnahmen aus dem vergangenen Jahr anpassen will, um die finanzielle Situation der SBB zu stabilisieren. Den Auftrag dazu erhielt sie vom Parlament.

Die aktuelle Nettoverschuldung der SBB liegt bei über elf Milliarden Franken. Bereits ergriffene Sparmassnahmen seien erkennbar, schreibt der Bundesrat. Er will wie im Dezember 2021 angekündigt darauf verzichten, dass die SBB ihr Ergebnis um jährlich achtzig Millionen Franken verbessern müssen.

Zudem will der Bundesrat einen À-fonds-perdu-Beitrag von voraussichtlich 1,25 Milliarden Franken sprechen. Damit sollen die Verluste im Fernverkehr aus den Jahren 2020 bis 2022 ausgeglichen werden. Dazu ist eine Anpassung des SBB-Gesetzes notwendig.

Weiterer Änderungsvorschlag des SBB-Gesetzes angekündigt

Der Bundesrat wird einen weiteren Änderungsvorschlag des SBB-Gesetzes in die Vernehmlassung schicken. Dadurch soll gemäss Mitteilung geklärt werden, welche Finanzierungsinstrumente den SBB zur Verfügung stehen. Die stetig ansteigende Verschuldung des Bundes aufgrund Tresoreriedarlehen an die SBB soll damit gestoppt werden.

Ebenfalls schlägt der Bundesrat eine Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG) vor. Damit der Ausbau des Schienennetzes gewährleistet ist, will der Bundesrat die fehlenden Mittel im Bahninfrastrukturfonds (BIF) vollumfänglich ausgleichen. Solange dessen Reserven nicht ausreichen, soll durch die Gesetzesänderung sichergestellt werden, dass zwei Drittel des Reinertrags der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) vollständig in den BIF fliessen.

Der Bundesrat beauftragte die zuständigen Departemente, Gesetzesvorlagen auszuarbeiten. Eine Vernehmlassung sei vor Ende 2022 geplant.

(AWP)