Er hat dem Parlament am Mittwoch eine Gesetzesänderung vorgeschlagen, mit der systemrelevante Banken entlastet werden sollen. Um die Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen, müssen diese Kapitalbeschaffungsinstrumente CoCos, Write-off-Bonds und Bail-in-Bonds herausgeben.

Ab 2020 muss die Emission durch die Konzernobergesellschaft erfolgen. Diese gibt das Geld an die Konzerngesellschaften weiter, die mehr Eigenmittel benötigen. Nach geltendem Recht erhöht das bei der Konzernobergesellschaft die Gewinnsteuerbelastung auf Beteiligungserträgen, weil der sogenannte Beteiligungsabzug tiefer ausfällt.

Um das zu vermeiden, schlägt der Bundesrat vor, den Zinsaufwand für Kapitalbeschaffungsinstrumente bei systemrelevanten Banken nicht mehr als Teil des Finanzierungsaufwands zu behandeln, der den Beteiligungsabzug kürzt. Die an Konzerngesellschaften weitergegebenen Mittel sollen in der Bilanz der Konzernobergesellschaft ausgeklammert werden.

Bund und Kantonen entgingen durch die Gesetzesänderung Steuereinnahmen von mehreren hundert Millionen Franken. Nach Ansicht des Bundesrats würde die Mehrbelastung der Banken jedoch im Widerspruch zum Ziel der "Too-big-to-fail"-Gesetzgebung stehen, die Eigenkapitalbasis zu stärken.

mk

(AWP)