Der vom Bundeskabinett am Mittwoch beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes sieht auch eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vor. Die Länder sollten die Möglichkeit erhalten, je nach Corona-Infektionslage in zwei Stufen auf die Pandemieentwicklung zu reagieren.

Halten sich die Infektionszahlen im Rahmen, kann es in einer ersten Stufe Ausnahmen von einer Maskenpflicht in Innenräumen geben. Wenn sich allerdings eine starke Corona-Welle aufbaut, soll die Maskenpflicht ohne Ausnahme gelten. Veranstalter sollen aber von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und eigene Einlassregeln verhängen können.

Die neuen Corona-Maßnahmen sollen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten. Die Bundesregierung will damit nach Angaben von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) trotz Corona-Pandemie ohne Lockdowns und Ausgangssperren durch den Winter kommen.

«Deutliche Corona-Welle im Herbst»

"Ich rechne mit einer deutlichen Corona-Welle im Herbst", sagte Lauterbach bei der gemeinsamen Vorstellung des Gesetzentwurfes mit Justizminister Marco Buschmann (FDP). Beide wiesen die Kritik zurück, dass durch die Optionen der Länder ein Flickenteppich durch die Neuregelung entsteht. "Ich rechne nicht mit einem Flickenteppich", sagte Lauterbach.

 

 

Er vermute, dass die Länder bestimmte Optionen gar nicht nutzen würden. Buschmann verwies auf die unterschiedlichen Situationen in verschiedenen Teilen des Landes. "Es geht gar nicht darum, jede einzelne Infektion zu vermeiden", sagte der FDP-Politiker. Sowohl Lauterbach als auch Buschmann betonten, Ziel sei, eine Überlastung des Gesundheitssystem zu vermeiden.

Die Bundesregierung will künftig vor allem den Schutz in Krankenhäusern und Pflegheimen verstärken. Die Pflegeheime werden verpflichtet, Beauftragte zu benennen, die sich ums Impfen, die Hygiene, Testen und die Arzneimitteltherapie (antivirale Medikamente wie Paxlovid) kümmern.

Kritik an Maskenpflicht in Flugzeugen

Die Lufthansa und der Branchenverband BDL kritisierten die geplante Verschärfung der Maskenpflicht an Bord von Flugzeugen. Der Gesetzesentwurf der Regierung, nach dem künftig FFP2-Masken zur Pflicht werden sollen, sei nicht verhältnismäßig, erklärte der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). Die bisherige Maskenpflicht sei vielen Passagieren nur schwer vermittelbar, da sie in kaum einem anderen europäischen Land noch gelte: "Auch die europäischen Behörden sehen hierfür keine Veranlassung." Die Lufthansa ergänzte, die Maskenpflicht provoziere Konflikte auf Kosten ihrer Mitarbeiter. Der Bundestag müsse Nachbesserungen auf den Weg bringen.

Zu der Debatte über die fehlenden Masken im Regierungsflugzeug von Kanzler Olaf Scholz und Vizekanzler Robert Habeck bei der Reise nach Kanada sagte Lauterbach, dass die Regeln der Flugbereitschaft eingehalten wurden. Habeck und mitreisende Journalisten waren ohne Maske auf dem Hinflug fotografiert und gefilmt worden. Auch Justizminister Buschmann sagte, dass es rechtens sie, wenn die Flugbereitschaft der Regierung keine Maskenpflicht vorsehe. Der FDP-Politiker mahnte allerdings, es wäre politisch klug, wenn gleiche Regeln für alle gelten würden.

(Reuters)