Dieses Fazit zieht die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) an ihrer Jahresmedienkonferenz vom Dienstag in Bern. Der Rückblick auf das Jahr 2019 fällt noch durchaus positiv aus: Die Netto-Vermögensrendite betrug hohe 10,4 Prozent. Entsprechend erhöhten sich bis Ende Jahr die Deckungsgrade.

Bei Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungslösung stieg der durchschnittliche Deckungsgrad von 106,4 Prozent Anfang 2019 auf 111,6 Prozent Ende Jahr. Bei öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie stieg der Wert von 77,7 Prozent auf 79,8 Prozent.

Covid-19-Krise belastet Deckungsgrade

Die Corona-Krise machte die Gewinne aber gleich wieder zunichte: Per Ende April betrugen die Deckungsgrade noch geschätzte 105,6 Prozent respektive 75,5 Prozent. Die OAK BV geht davon aus, dass es bis Ende Jahr weitere Einbussen gibt.

Sofern es aber gelinge, die negativen volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise zu begrenzen, seien die meisten Vorsorgeeinrichtungen in der Lage, diese zu tragen, heisst es in einer Mitteilung weiter.

Pensionskassen, welche mit einer Unterdeckung ins nächste Jahr starten, könnten aber damit beginnen, zusätzliche Sanierungsbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu verlangen, ergänzt das Beratungsunternehmen WillisTowersWatson, das ebenfalls am Dienstag eine Pensionskassenstudie veröffentlichte.

Diese Massnahme könnte gemäss der Studie dieses Mal mehr zum Zuge kommen als noch bei der letzten Finanzkrise.

Umstrittener Umwandlungssatz

Das grössere Risiko sind nach Einschätzung der Oberaufsicht aber die hohen Umwandlungssätze. In der obligatorischen beruflichen Vorsorge liegt der Mindestumwandlungssatz bei 6,8 Prozent - auf 100'000 Alterskapital gibt es eine Jahresrente von 6800 Franken. In den letzten Jahren sind mehrere Anläufe zur Senkung des Mindestumwandlungssatzes gescheitert. Eine weitere Reform ist derzeit in Arbeit.

Auch im Überobligatorium sind die Umwandlungssätze trotz Senkungen laut OAK BV immer noch zu hoch. Dies führe zu Finanzierungsrisiken und zu Umverteilung. Hinzu kommt, dass die Wertschwankungsreserven nur zu etwa zwei Dritteln geäufnet werden konnten.

(AWP)