Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hatte die Deaktivierung des Kapitalpuffers bei der Landesregierung beantragt. Der Schritt kann nach Angaben des Bundesrats erfolgen, weil sich im Zug der drohenden Rezession auch die Überhitzungstendenzen am Schweizer Hypothekar- und Immobilienmarkt abschwächen dürften.

Wie der Bundesrat weiter mitteilte, ist es darüber hinaus wichtig, dass die Banken bei der Kreditvergabe die Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung für die Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen und auch die kürzlich angepasste Richtlinie für Renditeliegenschaften einhalten.

Keine Dividende

Der Bundesrat unterstützt zudem die von SNB und Finma gemachten Empfehlungen zu Ausschüttungen und Boni. Diese hatten die Finanzinstitute zu einer umsichtigen Ausschüttungspolitik aufgerufen und aufgefordert, ihre Aktienrückkaufprogramme und Dividendenzahlungen zu sistieren. Mit der Deaktivierung werden gemäss früheren Angaben der Finanzmarktaufsicht 6 Milliarden Franken frei, die nun andernorts eingesetzt werden können.

Der antizyklische Kapitalpuffer stärkt die Widerstandskraft des Bankensektors, wenn infolge von Ungleichgewichten auf dem Hypothekar- und Immobilienmarkt Korrekturen erfolgen. Gleichzeitig wirkt er einer Überhitzung auf diesen Märkten entgegen.

Seine Ausserkraftsetzung erhöht den Handlungsspielraum der Banken bei der Kreditvergabe. So können die Institute Bedürfnisse der Haushalte und der Unternehmen nach Krediten und Liquidität besser befriedigen.

Selbstschutzmechanismus für Banken

Ist der Kapitalpuffer aktiviert, sind die Banken verpflichtet, ihr Eigenkapital temporär und schrittweise aufzustocken, wenn sich Fehlentwicklungen am Kreditmarkt aufbauen. Zudem erhöhen sich dadurch die Kosten der Kreditvergabe, was dem Aufbau von Ungleichgewichten entgegenwirkt.

Der Kapitalpuffer kann auf den gesamten Kreditmarkt oder sektoriell, etwa auf den Hypothekarmarkt ausgerichtet, aktiviert werden und beträgt maximal 2,5 Prozent der gesamten inländischen risikogewichteten Aktiven einer Bank.

Der Kapitalpuffer muss er von allen Schweizer Banken sowie Tochtergesellschaften ausländischer Banken in der Schweiz zusätzlich zu allen anderen Kapitalanforderungen gehalten werden.

Am 13. Februar 2013 hatte der Bundesrat erstmals beschlossen, den antizyklischen Kapitalpuffer auf Antrag der SNB zu aktivieren. Am 22. Januar 2014 gab der Bundesrat dem Antrag der SNB statt, den Puffer zu erhöhen.

(AWP)