Das teilte die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) am Freitag mit. Die Ausnahme gilt demnach bis auf weiteres für Material, das für die Kantone und den Bund bestimmt ist.

Werden Waren über einen Importeur eingeführt, braucht es eine Bestätigung einer kantonalen oder Bundesstelle, woraus hervorgeht, dass die Waren für einen Kanton oder den Bund bestimmt sind. Die Mehrwertsteuer ist laut der EZV in jedem Fall geschuldet.

Die Schweizer Behörden kämpfen seit Wochen um die Freigabe von Lieferungen mit Schutzausrüstung, die in den Nachbarländern blockiert sind. Die EU hat diese zwar angewiesen, die Sendungen freizugeben. Trotzdem sind nach wie vor Lieferungen mit dringend benötigter Schutzausrüstung in Frankreich und Deutschland blockiert.

Medizinische Schutzausrüstung darf seit Donnerstag nur noch mit Bewilligung aus der Schweiz ausgeführt werden. Das hat der Bundesrat beschlossen. Eine Ausnahme gilt für EU- und Efta-Staaten - sofern diese Gegenrecht gewähren.

(AWP)