Zudem lasse sich das Zügeln oft gar nicht mit den Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) vereinbaren, heisst es in einer Mitteilung vom Freitag. Die Gesundheit der Mieterinnen und Mieter, insbesondere vulnerabler Gruppen und älterer Menschen, werde damit nicht genügend geschützt.

Gemäss dem Verband sind zudem viele Fragen ungeklärt. Dazu gehört beispielsweise, wer für Hotelübernachtungen und Zwischenlager aufkommt, wenn jemand ausziehen muss, die neue Wohnung aber nicht frei ist, weil die dort wohnende Person aus gesundheitlichen Gründen nicht zügeln darf und kann. Offen ist auch, was passiert, wenn jemand die Wohnung aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht verlassen kann.

Zügeln sei möglich ohne direkten Kontakt zwischen der Zügelfirma und den Leuten, die zügelten, sagte Martin Tschirren, Direktor des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO), vor den Bundeshausmedien. Wenn man sich zu nahe komme, brauche es mehr Zeit zum Zügeln, damit Pausen gemacht werden könnten. Zudem müsse auch regelmässig desinfiziert werden.

Der Mieterinnen- und Mieterverband hält auch die Verlängerung der Nachfrist bei Zahlungsverzug auf 90 Tage für ungenügend. Es sei offensichtlich, dass Mieter und Mieterinnen von Wohnungen und Geschäftsliegenschaften in dieser Zeit nicht genügend finanzielle Mittel hätten, um diesen Verpflichtungen nachzukommen, ohne sich schwer zu verschulden. Die Probleme würden damit einfach verschoben.

(AWP)