Sie hat im vergangenen Februar ein Strafverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Geldwäscherei eröffnet.

Die Bundesanwaltschaft (BA) stützt sich dabei unter anderem auf Geldwäscherei-Verdachtsmeldungen, die sie von der entsprechenden Meldestelle (MROS) erhalten hat, sowie auf ein Rechtshilfeersuchen der Republik Mosambik, wie sie auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP in einem Statement schreibt. Sie bestätigte damit Informationen der "Neuen Zürcher Zeitung", die in ihrer Freitagausgabe darüber berichtet hat.

Komplizierter Fall

Der Fall geht schon einige Jahre zurück und ist ziemlich kompliziert. Im Prinzip geht es um Kredite in Höhe von über 2 Milliarden US-Dollar - unter anderem von der Credit Suisse - an den Staat Mosambik, die ohne Wissen des dortigen Parlaments und des Internationalen Währungsfonds (IWF) aufgenommen wurden.

Mit diesen Geldern hätten im armen afrikanischen Staat Entwicklungsprojekte etwa für den Thunfischfang, die Küstenüberwachung und Werften finanziert werden sollen. Mindestens 200 Millionen des Geldes flossen allerdings laut einer Untersuchung der US-Behörden in persönliche Taschen oder wurden für Schmiergeldzahlungen von Beamten benützt - und haben den Staat wegen umstrittener Staatsgarantien in diesem Zusammenhang in eine Schuldenkrise gestürzt.

Verschiedene Gerichtsverfahren laufen, unter anderem in den USA, Grossbritannien oder Mosambik, und einige geständige Ex-CS-Banker warten dabei noch auf ihre Urteile. Die Credit Suisse selber versucht sich derweil möglichst aus der Angelegenheit raus zu halten. Sie stellt sich auf den Standpunkt, dass ihre Ex-Angestellten ohne Wissen der Bank bzw. der Konzernleitung in Zürich aus Grossbritannien heraus die Kredite gesprochen und dabei das interne Kontrollsystem umgangen haben.

Anzeigen auch gegen die Bank

Vor gut einem Jahr hatte gemäss damaligen internationalen Presseberichten allerdings der afrikanische Staat Mosambik an einem britischen Gericht auch gegen die Credit Suisse selbst Klage eingereicht.

Und auch die Schweizer Nichtregierungsorganisation Public Eye hat wegen des Falls im letzten Jahr bei der Bundesanwaltschaft in Bern eine Strafanzeige gegen die Bank eingereicht. Es solle die Frage geklärt werden, ob die zweitgrösste Schweizer Bank ihren organisatorischen Pflichten zur Überwachung der Tochtergesellschaft und zur Verhinderung illegaler Verhaltensweisen nachgekommen ist, hiess es damals.

Dass die Bundesanwaltschaft nun ein Verfahren eröffnet hat, könnte zumindest darauf hindeuten, dass sich mutmassliche Straftaten auch in der Schweiz abgespielt haben, schreibt die NZZ in ihrem heutigen Bericht. Die BA betont in ihrer Stellungnahme allerdings explizit, dass das Strafverfahren gegen Unbekannt und nicht gegen bestimmte natürliche und/oder juristische Personen geführt werde und dass für sämtliche Verfahrensbeteiligten die Unschuldsvermutung gelte.

Die Credit Suisse selber will den Fall nicht gross kommentieren. Ein Sprecher der Bank sagte gegenüber AWP lediglich, dass sich das Verfahren der BA gegen Unbekannt richte und die Bank mit allen Behörden, die in dieser Angelegenheit ermitteln würden, zusammenarbeite.

(AWP)