In der vergangenen Woche hatte das Landgericht Berger wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung in drei Fällen im Zeitraum von 2007 bis 2011 zu der Haftstrafe verurteilt. Den Steuerschaden dieser drei Fälle bezifferte das Gericht auf 276 Millionen Euro. Berger bekam davon 13,7 Millionen Euro, die er zurückzahlen muss.
Der heute 72-Jährige war eine treibende Kraft bei den Aktiendeals, bei denen Finanzakteure ein Verwirrspiel rund um den Dividendenstichtag inszenierten und der Fiskus nicht gezahlte Steuern erstattete. Der Steueranwalt Berger beriet Banken und vermittelte Investoren, um mit ihrem Kapital hohe Kredite zu bekommen und dann viel Geld in die Cum-Ex-Deals investieren zu können. Vor dem Wiesbadener Landgericht läuft gegen Berger im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal ein weiteres Verfahren.
Bei der Urteilsverkündung in Bonn hatte der Vorsitzende Richter Roland Zickler dem Angeklagten nahegelegt, über einen Verzicht auf Rechtsmittel nachzudenken. Der Richter wies ihn dabei auf einen Paragrafen in der Strafprozessordnung hin, demzufolge ein Urteil aus einem Strafprozess sich auf ein anderes Verfahren strafmildernd auswirken könnte - sogar die Einstellung des anderen Verfahrens wäre dann möglich. Dies setzt aber voraus, dass das Urteil aus dem ersten Verfahren rechtskräftig ist.
Bergers Anwalt Richard Beyer hatte nach dem Bonner Urteil gesagt, dass das Urteil in Relation zu den Feststellungen des Gerichts ein Schuldspruch sei, "den man durchaus als schuld- und strafangemessen betrachten muss"./wdw/DP/stk
(AWP)