Das Landgericht Wiesbaden hatte Anfang November einen früheren Banker der Hypovereinsbank wegen Steuerhinterziehung mittels Cum-Ex-Aktiengeschäften zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Ein weiterer Ex-Banker erhielt wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung. Zudem müssen die Männer 60 000 Euro bzw. 20 000 Euro Bewährungsauflagen an die Staatskasse zahlen. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte mehrjährige Haftstrafen ohne Bewährung gefordert.

Bei Cum-Ex-Geschäften nutzten Banken und andere Finanzakteure eine Gesetzeslücke, um den Staat zu betrügen. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit und ohne Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die nicht gezahlt worden waren. Dem Fiskus entstand geschätzt ein Schaden von mindestens zehn Milliarden Euro. Erst 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Der Bundesgerichtshof entschied 2021, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind./als/DP/ngu

(AWP)