"Sind Sie für oder gegen die Abzockerinitiative?", fragte cash seit vergangenem Freitag seine Leser. Das Umfrage-Ergebnis zeigt ein klares Resultat. Rund 60 Prozent der über 2500 Umfrageteilnehmer befürworten die Initiative. Mehr als ein Drittel ist dagegen und eine Minderheit von 7 Prozent gibt an, der Abstimmung fern zu bleiben.

Das Umfrageergebnis deckt sich in etwa mit Umfrageresultaten in anderen Medien. Fast zwei Drittel der Schweizer Stimmbürger stehen zurzeit hinter der Abzocker-Initiative, wie eine kürzlich publizierte SRG-Umfrage zeigt. Dies ist deutlich mehr als noch vor rund einem Monat. Damals lag die Zustimmungsrate erst bei 54 Prozent. Dies ergab eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Isopublic im Auftrag des «SonntagsBlick».

Für die Gegner der Initiative – unter der Führung des Wirtschaftsdachverbands Economiesuisse – wird es immer schwieriger, die Abstimmung noch zu ihren Gunsten zu entscheiden. Dagegen sprechen auch die jüngst publizierten Vergütungsberichte gewisser Unternehmen, die den Befürwortern neue Munition liefern.

Milliardenboni trotz Verlust

Die UBS etwa zahlt ihren Mitarbeitern Boni im Umfang von rund 2,5 Milliarden Franken - trotz eines Konzernverlustes in selbiger Grösse. Den fetten Anteil werden erneut CEO Sergio Ermotti und seine Führungscrew einstreichen. Die Stimmbürger mit "normalem" Lohn können das kaum nachvollziehen. Und es überzeugt sie vermutlich wenig, wenn UBS-Verwaltungsratspräsident Axel Weber versichert, dass es bei der UBS künftig keine Bonus-Barauszahlungen von über 1 Million Franken geben werde.

Die Umfrage-Resultate bedeuten allerdings nicht, dass der Abstimmungskampf schon definitiv gelaufen sei, betont Claude Longchamp, Leiter des Forschungsinstituts GfS in Bern. Ein entscheidender Einfluss werde das Stimmverhalten der SVP-Anhänger haben. Von ihnen sind derzeit 46 Prozent "bestimmt" und 21 Prozent "eher" für die Abzocker-Initiative.

Abzocker-Initiative versus Gegenvorschlag

Die Initiative betrifft nur im In- oder Ausland börsenkotierte Schweizer Firmen. Alle anderen Aktiengesellschaften sind nicht betroffen. Die Abzockerinitiative verlangt, dass der Aktionär an der Generalversammlung über die Gesamtsumme aller Entschädigungen des Verwaltungsrates, der Konzernleitung und des Beirates abstimmen kann. Dazu wählt die Generalversammlung unabhängige Mitglieder in den sogenannten Vergütungsausschuss.

Mit dem Verbot von Abgangsentschädigungen, Begrüssungsmillionen und Prämien bei Firmenkäufen und -verkäufen soll den horrenden Gehältern ein Riegel geschoben werden. Weiter verlangt die Initiative die Abschaffung der Organ- und Depotstimmrechtsvertretung sowie der Stimmpflicht der Pensionskassen. Bei Widerhandlung sollen laut Initiative Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren und Geldstrafen bis zu 6 Jahresvergütungen drohen.

Anders der indirekte Gegenvorschlag, der auf die Formulierung spezieller Strafbestimmungen verzichtet. Der Gegenvorschlag hält lediglich fest, dass die Vorsorgeeinrichtungen ihre Stimmrechte wenn möglich ausüben sollen. Zudem lässt der Gegenvorschlag den Aktionären mehr Spielraum. Unterschiede gibt es etwa bei den Abgangsentschädigungen und Vorauszahlungen. Weiter enthält der Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative kein Verbot für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung, einen Arbeitsvertrag mit einer anderen Gesellschaft der Gruppe abzuschliessen.