Angenehm ist er nicht, der Gedanke an den eigenen Tod. Ein Testament zu schreiben, kostet viele deswegen einiges an Überwindung. Nicht nur kann ein Testament im Falle äusserster Tragik eine Rolle spielen, es kann auch ein Anlass sein, der Familien entzweit. Nicht umsonst drehen sich Romane, Krimis und Fernsehserien um dieses Thema - Agatha Christie, Denver und Dallas lassen grüssen.

Juristen sprechen beim Testament von der "letztwilligen Verfügung". Die Anfordernisse für deren Gültigkeit sind streng. cash.ch beanwortet die wichtigsten Fragen zur Regelung des Nachlasses:

Wer kann ein Testament schreiben?

Jede Person über 18 Jahre, die urteilsfähig ist. Nicht urteilsfähig ist jemand bei Geisteskrankheit oder Geistesschwäche, wenn jemand betrunken ist oder unter ähnlichen, die Wahrnehmung beeinträchtigenden Einflüssen steht. Die Urteilsfähigkeit im juristischen Sinne festzustellen, ist allerdings nicht unbedingt einfach.

Kann im Testament das ganze Vermögen frei verteilt werden?

Kindern, Ehepartnern bzw. eingetragenen Partnern sowie auch Eltern stehen beim Erbe Pflichtteile zu. In der Regel umfassen diese Anprüche mindestens die Hälfte des Vermögens. Nur alleinstehende Personen ohne Kinder und Eltern haben eine so genannte verfügungsfreie Quote von 100 Prozent.

Das Nicht-Beachten von Pflichtteilen ist ein häufiger Grund, weswegen ein letzer Wille nicht im Sinne des Erblassers ausgeführt werden kann. Wenn kein Testament geschrieben wurde, wird alles vorhandene Vermögen gemäss Pflichtansprüchen aufgeteilt. Eine detaillierte Übersicht dazu findet sich hier.

Was kann alles vererbt werden?

Zum Vermögen gehören Barbestände, Sparguthaben, Wertschriften, Säule-3a-Konten, Besitztümer wie Immobilien und Gegenstände. Dies bedeutet, dass eine Aufteilung im Detail oft schwierig vorzunehmen ist. Immobilien und - theoretisch auch alle - Gegenstände müssen eingeschätzt sein, damit ihr genauer Anteil am Vermögen klar ist.

Wann soll ein Testament geschrieben werden?

Es lässt sich kein Zeitpunkt bestimmen, wann präzise ein Testament aufgesetzt werden soll. Angesichts der Unvorhersehbarkeiten des Lebens müsste die Antwort aber lauten: sofort.

Je komplexer Vermögensverhältnisse sind, desto eher schafft ein detailliert verfasster letzter Wille Klarheit für die Nachkommen.  Unsicherheit, Streit oder juristische Auseinandersetzungen kann man so vermeiden. Wer bestimmte Angehörige über den Pflichtteil hinaus, Freunde oder auch Organisationen berücksichtigen will, muss ein Testament machen.

Wie gestaltet man ein Testament?

Das Testament wird sinnvollerweise in Form einer Liste und in einem sachlichen Ton verfasst. Der Erblasser muss genau bezeichnen, wer er ist - mit vollständigem Namen, Geburtsdatum, Wohnort und allenfalls dem Bürgerort. Auch die Begünstigten (Personen wie Institutionen) müssen so genau wie möglich bezeichnet sein. 

Ein Mustertestament finden Sie hier.

Muss ein Testament von Hand geschrieben sein?

Das so genannte eigenhändige Testament muss komplett von Hand geschrieben werden und die eigene Unterschrift enthalten. Damit das Dokument gültig ist, muss es klar als Testament bezeichnet sein und das genaue Datum aufweisen. Für diese Form des letzten Willens braucht es keine Zeugen und keine amtliche Stelle, die den Text beglaubigt.

Die Form muss aber strikt eingehalten sein, damit das Dokument vollständig gültig ist. Dies gilt besonders auch, wenn das Testament geändert oder durch ein neues ersetzt wird.

Kann eine Amtsstelle für das Erstellen des Testaments zugezogen werden?

Beim so genannten öffentlichen Testament muss dies sogar der Fall sein. Ein Vertreter des Staates, im Kanton Zürich ist dies ein Notar, sowie zwei unabhängige Zeugen müssen beim Erstellen des Testaments zugegen sein und den Vorgang gegenzeichnen. Ein solches Testament muss nicht handschriftlich verfasst sein.

Kann der letzte Wille auch mündlich geäussert werden?

Ein Not-Testament ist grundsätzlich möglich. Das mündliche Testament muss auf jeden Fall ausserordentliche Umstände voraussetzen. Dies kann sein, dass auf dem Sterbebett oder in unmittelbarer Lebensgefahr noch ein letzter Wille geäussert wird, beispielsweise bei einem Unglück, oder - eher historisch -  im Falle eines Soldaten in einem Krieg.

Zwei unabhängige Zeugen müssen ein mündliches Testament so schnell wie möglich bei einem Gericht protokollieren lassen (im Kanton Zürich wäre dies ein Bezirksgericht). In der Praxis können Not-Testamente allerdings selten geltend gemacht werden.

Können Personen testamentarisch vom Erbe ausgeschlossen werden?

Wegen der Pflichtteile ist ein Enterben von Kindern, Ehepartnern und Eltern normalerweise nicht möglich. Den Pflichtteil kann jemand aber verlieren, wenn er gegen den Erblasser eine Straftat begangen hat.

Wie verhindert man, dass Angehörige ein Testament vernichten?

Ein öffentliches Testament ist hinterlegt und kann nicht vernichtet werden. Ein eigenhändiges Testament können jene, die es auffinden, natürlich verschwinden lassen. Dies ist allerdings strafbar. Möglich ist, eine Kopie des eigenhändigen Testaments einer Vertrauensperson zu geben oder beispielswiese bei einem Notar oder Anwalt aufbewahren zu lassen.

Im Testament kann eine Willensvollstreckerin oder ein Willensvollstrecker berufen werden: Dies kann eine Person, aber zum Beispiel auch eine Anwaltskanzlei oder eine Bank sein.

Kann man vermeiden, dass ein Testament angefochten wird?

Verhindern lässt sich dies nicht. Je klarer und eindeutiger ein Testament abgefasst ist, desto schwieriger wird eine Anfechtung. Das bedeutet allerdings, dass der Verfasser des Testaments genau über seine Vermögensverhältnisse im Bild sein muss. Genauso über Pflichtansprüche seiner Angehörigen, sowie natürlich die Familienverhältnisse als solches. Je komplizierter die Vermögensverhältnisse sind, desto grösser wird die Notwendigkeit, beim Verfassen des letzten Willens einen Anwalt oder Notar beizuziehen.